Wohnen in Wermelskirchen Preisspiegel – die Mieten sind gestiegen
Wermelskirchen · Wer in Wermelskirchen zur Miete wohnt, muss mehr pro Quadratmeter berappen. Das bestätigt die Neuauflage der Auswertung, die die letzte Erhebung aus dem Jahr 2021 ablöst. Nachfragegerechtes Bauen gilt als Herausforderung.
Angesichts der Wohnraumknappheit dürfte es niemanden verwundern: Die Mieten in Wermelskirchen sind gestiegen. Das bestätigt der neue Mietpreisspiegel, kurz Mietspiegel, der die Vorgänger-Auflagen aus 2020 und 2021 ablöst
Der neue Mietspiegel weist eine Bandbreite zwischen 5,10 Euro pro Quadratmeter für Altbauwohnungen bis Baujahr 1960 am preisgünstigsten Ende (2/2020: 4,90 Euro pro Quadratmeter) und 11,70 Euro pro Quadratmeter bei Neubauwohnungen nach Baujahr 2018 mit entsprechendem neuzeitlichen Standard (2/2020: 10,10 Euro pro Quadratenter) in der Spitze als Vergleichsmiete aus. Demnach kostet eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert (Baujahr 1990 bis 2004) durchschnittlich 7,40 Euro pro Quadratmeter; Wohnungen im älteren Gebäudebestand (bis Baujahr 1960) 5,90 Euro im Durchschnitt. In guten Wohnlagen werden in den Baualtersklassen V (2005 bis 2017) und VI (ab 2018) 10,70 bzw. 11,70 Euro pro Quadratmeter als Oberwert der entsprechenden Mietpreisspannen erreicht.
Im Auftrag der Stadt Wermelskirchen hat eine Arbeitsgruppe unter fachlicher Leitung der Rheinischen Immobilienbörse, die ein eingetragener Verein mit Sitz in Köln ist, in Kooperation von der Verwaltung, den Verbänden der Haus- und Wohnungseigentümer, dem Mieterverein sowie dem gemeinnützigen Bauverein Wermelskirchen den Mietspiegel aktualisiert. Dieser ersetzt seit dem 1. April 2023 offiziell die zuletzt geltende Ausgabe von 2021. Damit liegen aktuelle und differenzierte Zahlen über die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im frei finanzierten Wohnungsbestand von Wermelskirchen vor.
„Der Mietspiegel schafft Transparenz bezüglich der angemessenen Miete einer Wohnung. Insbesondere bei Mieterhöhungsverfahren hilft der Mietspiegel unnötige rechtliche Streitigkeiten zwischen den Mietparteien zu vermeiden“, sagen Sylvia Schönenbroicher vom Verein Haus und Grund Rhein-Berg sowie Andreas-Hans Herget vom Mieterverein Remscheid. „Darüber hinaus ist er ein bewährtes Instrument zur Beurteilung der Entwicklung der Mietpreise und ermöglicht eine Vergleichbarkeit von Wohnungen in unserer Stadt und in der Region“, meint Martin Lambotte, Geschäftsführer des gemeinnützigen Bauvereins in Wermelskirchen.
Für die Neuauflage wurde eine repräsentative Datenerhebung durchgeführt, die nach den gesetzlichen Vorgaben Neuabschlüsse und Mieterhöhungen der vergangenen sechs Jahre berücksichtigt. Die Mietspiegeldaten (Nettokaltmieten) unterscheiden sich somit von den aktuellen Angebotsdaten für mietbaren Wohnraum, die ausschließlich potenzielle Neuvertragsmieten darstellen. Allerdings, so ist dem Mietspiegel zu entnehmen: Für die Klassifizierung von Wohnungen in Gebäuden, die bis 1960, zwischen 1961 und 1975 sowie ab 2018 bezugsfertig wurden, lagen in den jeweiligen Gruppen nicht genügend Daten vor, um repräsentativen Status zu erreichen – insgesamt weist der Mietspiegel sechs nach Jahren der Bezugsfertigkeit gestaffelte Gruppen aus. Die sind wiederum nach Wohnraumgröße sowie mittlerer und guter Lage aufgeschlüsselt. Teilmodernisierungen im älteren Gebäudebestand beeinflussen wahrnehmbar auch das Niveau der Mieten, stellt Ursula Zimmermann von der Rheinischen Immobilienbörse eine Erkenntnis aus der Erstellung des neuen Mietspiegels heraus: „Wir erkennen mitunter deutliche Mietpreissteigerungen im älteren Wohnungssegment. Im Zuge der Corona-Pandemie mag zugleich insgesamt die Nachfrage nach größeren Wohnungen, die Wohnen und Arbeiten unter einem Dach ermöglichen, gestiegen sein. Denn die Mietpreise für größeren Wohnraum entwickelten sich spürbar dynamischer als noch bei der letzten Erhebung.“ Nachfragegerechtes Bauen sei eine große Herausforderung, zeigten sich die Mitglieder der Mietspiegel-Arbeitsgruppe einig.
Bedarf sehen Mieterverein und Haus und Grund zugleich beim altersgerechten Wohnen: „Ältere, zum Teil alleinstehende Menschen können tendenziell angesichts gestiegener Baupreise nicht in Umbauten im Bestand investieren. Wenn neue Wohnungen gebaut werden, muss natürlich an Barrierefreiheit gedacht werden.“
Für die Stadt Wermelskirchen zeigt sich Bürgermeisterin Marion Lück überzeugt: „Der Mietspiegel ist für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, um sich besser orientieren zu können, weil er dabei hilft, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.“ Darüber hinaus sei der Mietspiegel ein kontinuierliches, objektives und auf empirischer Basis beruhendes Beobachtungsinstrument hinsichtlich der Mietpreisentwicklung in Wermelskirchen. „Damit stellt er für die Stadt ein wegweisendes Element des kommunalen Aufgabenbereiches ‚Wohnungsmarkt-Monitoring’ dar. Die Auswertungen zum Mietspiegel sind somit auch ein Baustein des Handlungskonzepts zur Wohnungsmarktentwicklung in der Stadt.“