Ladendiebstahl Wiederholungstäter muss fünf Monate ins Gefängnis

Wermelskirchen · Der heroinabhängige Angeklagte zeigte vor Gericht keine Reue. Der polizeibekannte Täter hatte einem Kunden im Supermarkt das Portemonnaie geklaut.

Der 36-jährige Angeklagte wurde aus der Haftanstalt Remscheid vorgeführt. Er soll aus einem Geschäft eine Geldbörse an sich genommen haben, lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes. Der Besitzer des Portemonnaies hatte es dem Dieb leicht gemacht. Er war kurz vor der Bezahlung noch einmal in den Ladeninnenraum gegangen und hatte dabei auf dem Kassentisch seine Geldbörse liegen lassen. Als er zurückkehrte, war die Geldbörse verschwunden. Glücklicherweise wurde der Kassenraum durch eine Videokamera überwacht. Und siehe da: Das Video zeigte den Tatvorgang. Ein weiterer Kunde - der Angeklagte - hatte, von niemandem bemerkt, das Geschäft betreten und war schnell mit dem Portemonnaie wieder verschwunden. Für ihn offensichtlich ein glücklicher Zufall. Sie enthielt 300 Euro. Doch er hatte Pech im vermeintlichen Glück. Die Polizei erkannte den auf dem Video gut sichtbaren Langfinger. Außerdem war er ein paar Tage danach zum zweiten Mal im Laden aufgetaucht. Er war für die Polizei kein Unbekannter. Das bestätigte auch der Richter beim Durchlesen des beträchtlichen Vorstrafenregisters des Delinquenten: 36 Eintragungen, unter anderem auch mehrere einschlägige Gefängnisstrafen. Der Angeklagte gab die Tat ohne Zaudern zu. „Ich habe eine Dummheit gemacht“, sagte er. „Das ist nicht das erste Mal - warum?“, sagte der Richter. „Ich bin heroinabhängig“, lautete die Antwort. Der Staatsanwalt sah im Verhalten des Angeklagten keine Reue, stattdessen die Enttäuschung, erwischt worden zu sein. Er forderte fünf Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Das Urteil entsprach dieser Forderung. Außerdem wurden die 300 Euro eingezogen. Die vielen Vorstrafen hätten den Angeklagten offensichtlich nicht beeindruckt, begründete der Richter sein Urteil. Er könne dem Verurteilten keine gute Sozialprognose ausstellen. Der Mann nickte. Die Verfahrensweise im Gericht war ihm bekannt. „Übermorgen haben Sie den nächsten Gerichtstermin in Leverkusen“, gab ihm der Staatsanwalt mit auf dem Weg zurück ins Gefängnis.

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