Wermelskirchen Wichtiger Zeuge fehlt - Gerichtsverhandlung vertagt

Wermelskirchen · Ein Rentner soll Falschaussagen getätigt haben.

Hauptverhandlungstermin verschoben und ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro gegen einen Zeugen, der das Verfahren angestrengt hatte, der selbst aber war nicht zum Termin erschienen - mit diesem vorläufigen Ergebnis endete ein Verhandlungstermin für einen Rentner vor dem Amtsgericht. Der Mann soll wahrheitswidrige Angaben gemacht haben.

Zugrunde liegt eine verworrene Geschichte, wozu aufgrund des fehlenden Zeugen auch nur der Angeklagte seine Angaben machen konnte. Dieser ist Miteigentümer eines Hauses mit zwei Eigentumswohnungen, eine der beiden bewohnt der Angeklagte. Der andere Miteigentümer - eben jener nicht erschienene Zeuge - hatte versucht, das Gebäude zu verkaufen, dabei aber wohl im Angebot nicht korrekte Angaben gemacht. "Das Landgericht Köln entschied bereits, dass das Angebot des Verkaufs so nicht haltbar ist und nicht wiederholt werden darf", erläuterte der Angeklagte im Rückblick auf die zivilrechtlichen Verfahren, in denen er die Falschaussagen gemacht haben soll. So der Vorwurf des Zeugen.

Es hat einen wiederholten Falschverkauf meines Miteigentums stattgefunden. Das Wort ,Machenschaften' habe ich aber niemals benutzt, ich habe auch nie jemanden bedroht. Ich stehe zu allen Aussagen, die ich gemacht habe", sagte der Angeklagt. Da der Zeuge nicht zum Verhandlungstermin im Amtsgericht erschienen war, hielt die Richterin eine endgültige Klärung für nicht möglich und verhängte das Ordnungsgeld wegen des unentschuldigten Fernbleibens. Jetzt gibt es einen neuen Termin.

(sng)
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