Mann pflegte Senior Unterschlagung nicht nachweisbar

Wermelskirchen · Das Verfahren gegen einen 43-jährigen Mann wurde nach einer Zahlung eingestellt. Er hatte einen 75-jährigen Mann gepflegt und ein paar Wertgegenstände behalten. Bis die Polizei vor seiner Tür stand.

 Das Verfahren wurde eingestellt. Der Angeklagte zahlt 800 Euro an einen Verein.

Das Verfahren wurde eingestellt. Der Angeklagte zahlt 800 Euro an einen Verein.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Vor der Amtsrichterin musste sich ein 43-jähriger Mann aus Wermelskirchen wegen Unterschlagung verantworten, der im März 2018 die Betreuung für einen heute 75-jährigen Mann übernommen hatte. Der Mann, mit dem der Angeklagte während seiner regelmäßigen Besuche in seiner Waschstraße Freundschaft geschlossen hatte, war schwer alkoholabhängig, wurde ins Krankenhaus zur Entgiftung eingewiesen und dann im März 2018 entlassen.

Da seine Lebensgefährtin die Betreuung nicht leisten konnte, war die Familie des 43-Jährigen eingesprungen. Der Angeklagte habe in der Folge mehrere Wertgegenstände des 75-Jährigen von dessen Lebensgefährtin überlassen bekommen – darunter eine Uhrensammlung, Schmuck, Sparbücher und eine Sammlung von Zippo-Feuerzeugen. Als am 30. September 2019 die Betreuung aufgehoben worden sei, habe der Angeklagte, zumindest lautete so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Gegenstände nicht mehr zurückgegeben. Schon vor Beginn der Beweisaufnahme regte der Verteidiger ein Rechtsgespräch an, da der Vorwurf der Unterschlagung kaum zu beweisen sei. „Mein Mandant hat nach dem Ende der Betreuung mehrfach versucht, die neue Anschrift des 75-Jährigen herauszufinden, um die Gegenstände zurückzugeben“, sagte der Rechtsanwalt. Allerdings erfolglos – ehe schließlich eine „überfallartige Durchsuchungsaktion der Polizei“ samt Anzeige stattfand. „Dabei wurden die Gegenstände allesamt so vorgefunden, wie der 75-Jährige sie bei seinem Auszug hinterlassen hatte. Wie es zur Betreuung gekommen sei, wollte die Richterin wissen. „Wir kannten uns von meiner Arbeit – und er hat mich angefleht, ihn aus dem Krankenhaus abzuholen“, sagte der Angeklagte. Man habe ihn bei sich aufgenommen. Das bestätigte der 75-Jährige. Er sagte allerdings auch über den Angeklagten: „Wenn ich bedenke, was ich heute weiß, habe ich damals zu wenig gewusst.“ Die Beweisführung erwies sich als langwierig, was auch an den nicht ganz stringenten Aussagen des Geschädigten lag. Er wurde vom Verteidiger auf einen Widerspruch in der Aussage hingewiesen. „Bei der Polizei haben Sie angegeben, dass sie meinem Mandanten gegenüber nichts zurückgefordert hätten – jetzt sagen Sie das Gegenteil.“

Im Rechtsgespräch nach der Hauptverhandlung betonte der Verteidiger, die Unmöglichkeit, seinem Mandanten den Vorwurf nachzuweisen. „Womit wollen Sie ihn denn jetzt überführen?“, fragte er. Richterin und Staatsanwalt regten eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 1500 Euro an. Das war dem Verteidiger deutlich zu hoch. „Maximal 800 Euro – sonst mache ich lieber weiter“, sagte er. Schließlich einigte man sich darauf, dass der Angeklagte 800 Euro an den Verein Brücke in Köln zahlen muss.

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