Angeklagte fiel schon mehrfach auf Gericht – wie kam das Gras in die Tablettenschachtel?

Die Angeklagte ist trotz ihres noch jungen Alters von 22 Jahren bereits eine alte Bekannte bei der Polizeiwache in Burscheid. Die junge Frau hatte aus der Obdachlosenunterkunft in Kenkhausen, wo sie ein Zimmer bewohnte, regelmäßig angerufen – meist wegen Meldung einer Ruhestörung oder weil sie von den Beamten ins Bezirkskrankenhaus gebracht werden wollte.

 Marihuana in Form von Blütenständen.

Marihuana in Form von Blütenständen.

Foto: dpa/Matthias Balk

Diesmal ging es jedoch um einen Diebstahl: Ihr seien Mitte Januar Schlaftabletten aus einer Medikamentenpackung gestohlen worden. Anstelle der Tabletten hätten die Beamten in der Verpackung 0,4 Gramm Marihuana gefunden, weswegen sich die 22-Jährige nun wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Amtsgericht verantworten musste.

Sie nehme selbst jedoch seit einem halben Jahr keine Drogen mehr. „Ich habe aber eine Vermutung, wer mir das untergejubelt haben könnte“, sagte die Angeklagte und gab an, dass sie einen Bekannten habe, der gerne mit ihr rauchen würde. „Das will ich aber nicht, das habe ich ihm auch gesagt. Ich habe die Polizei angerufen, weil ich statt der Tabletten das Marihuana dort gefunden habe. Ich habe das gemeldet, aber die Polizisten haben geglaubt, dass das mein Gras ist“, sagte die 22-Jährige.

Dann wurde der 25-jährige Polizeibeamte, der an jenem Abend Dienst gehabt hatte, als Zeuge gehört. „Die Angeklagte ruft regelmäßig bei uns an, es geht meist um Nichtigkeiten“, sagte der Polizist. Er habe in den Sachen der Angeklagten keine Feinwaage gefunden, auch sonst deute nicht nichts darauf hin, dass die junge Frau das Marihuana zu etwas anderem als dem Eigenkonsum besessen habe. „Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Dritter die Drogen ohne das Mitwissen der Angeklagten an Ort und Stelle gebracht haben könnte“, räumte der Polizeibeamte ein.

Die Angeklagte räumte ein, dass sie früher tatsächlich oft auf der Polizeiwache angerufen habe. „Das mache ich jetzt aber nicht mehr“, beteuerte die 22-Jährige, die bereits wegen verschiedener, nicht einschlägiger, Delikte vorbestraft war, unter anderem der Vortäuschung einer Straftat, der Beleidigung und der Körperverletzung. Dennoch stellte der Richter das Verfahren ein, auch, weil die 22-Jährige der Einziehung des Marihuanas sofort zustimmte.

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