Amtsgericht Wermelskirchen Gericht – Geldbuße nach Faustschlag

Wermelskirchen · 19-Jähriger wurde in alkoholisiertem Zustand handgreiflich und schlug 20-Jährigen. Der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe zufolge verfüge der Angeklagte noch nicht über eine gefestigte Persönlichkeit, weshalb sie die Anwendung des Jugendstrafrechts empfahl.

 Vorm Amtsgericht in Wermelskirchen ging es jetzt um einen Faustschlag.

Vorm Amtsgericht in Wermelskirchen ging es jetzt um einen Faustschlag.

Foto: ddp

Wenn Alkohol im Spiel ist, ist bisweilen die Erinnerung getrübt. Ungünstig ist das, wenn man im alkoholisierten Zustand handgreiflich wird. Denn dann kann es sein, dass die Geschichte vor dem Amtsgericht landet. So ist es einem 19-jährigen Dabringhausener ergangen, der sich wegen eines Vorfalls vom 16. August 2020 auf der Anklagebank wiederfand. Ihm wurde vorgeworfen, unrechtmäßig auf dem Grundstück eines 20-Jährigen gewesen zu sein. Dort sei eine Party gefeiert worden. Als der Angeklagte mit einigen Bekannten aufgetaucht sei, habe er diesem nach einem kurzen und zunächst freundlichen Wortwechsel zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Nach eigenen Angaben sei der Angeklagte in besagter Nacht allerdings derart betrunken gewesen, dass er sich an nichts mehr habe erinnern können. Entsprechend schilderte er die Geschehnisse „so, wie sie mir von Freunden mitgeteilt wurden“. Er habe an diesem Tag bereits mittags mit einem Frühschoppen zu trinken begonnen, was sich dann allerdings bis spät in die Nacht hinein fortgesetzt habe. „Was haben Sie da getrunken?“, wollte die Richterin wissen. „Bier, Whiskey und Tequila“, sagte der Angeklagte. Ob er sich an den Hinweg zur Party erinnern könne, fragte die Richterin weiter. „Nein. Ich kenne zwar den Weg. Aber dass ich dort an diesem Abend hingegangen sein soll, weiß ich nicht mehr. Ich bin erst am nächsten Morgen in meinem Bett wieder aufgewacht“, sagte der 19-Jährige. Warum und dass er den Geschädigten geschlagen habe, sei ihm nicht in Erinnerung.

Der 20-Jährige konnte dann ein wenig mehr Licht ins Dunkle bringen. „Ich hatte an diesem Abend Liebeskummer, bin in den Garten und wollte allein sein“, sagte der junge Mann. Der Angeklagte sei dann irgendwann aufgetaucht und habe sich zu ihm gesetzt. „Er hat mich gefragt, was denn los sei und schien mich aufmuntern zu wollen. Aber er hat dann nicht mehr aufgehört, mir zu sagen, ich sollte doch einfach aufstehen. Das wurde mir zu viel – also habe ich ihm gesagt, dass er sich verpissen sollte“, sagte der Zeuge. Er sei dann tatsächlich aufgestanden, um sich von dem 19-Jährigen zu entfernen. „Vielleicht hat er das als Bedrohung aufgefasst. Jedenfalls hat er mich dann am Kragen gepackt und mir ins Gesicht geschlagen“, sagte der Zeuge. Ein anderer Zeuge, ein 26-jähriger Elektriker, der das Gerangel mitbekommen habe, habe die Polizei gerufen.

Der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe zufolge verfüge der Angeklagte noch nicht über eine gefestigte Persönlichkeit, weshalb sie die Anwendung des Jugendstrafrechts empfahl. „Das sehe ich anders“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Ihm schien der 19-Jährige durchaus erwachsen zu sein, da er bereits arbeite und nicht mehr zu Hause wohne. „Außerdem scheinen Sie nur wenig Reue zu zeigen. Sie haben sich scheinbar in besoffenem Kopf entschuldigt, aber – zumindest sagte das der Geschädigte – wohl eher pro forma“, sagte der Staatsanwalt. Zudem habe der Angeklagte die Gelegenheit vor Gericht nicht genutzt, um sich für sein Verhalten zu entschuldigen. „Es ist schwer, für etwas Reue zu zeigen, an das ich mich nicht erinnern kann“, sagte der Angeklagte. Er wisse aber durchaus, dass sein Verhalten nicht richtig gewesen sei. Die Richterin schloss sich der Jugendgerichtshilfe an und wandte das Jugendstrafrecht an. Sie verwarnte den 19-Jährigen und legte eine Geldbuße von 600 Euro an die Gerichtskasse auf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort