Rundfunkgebühren nicht gezahlt Wermelskirchener AfD-Politiker aus Beugehaft entlassen

Wermelskirchen · Ein Lokalpoltiker der AfD in Wermelskirchen ist am Freitag aus dem Gefängnis entlassen worden. Der Mann war in Beugehaft genommen worden, weil er sich geweigert hatte, Rundfunkgebühren zu bezahlen.

Das bestätigte Manfred Schawohl, Vorstandsmitglied des AfD-Stadtverbands Wermelskirchen, am Nachmittag auf Nachfrage unserer Redaktion. Details wollte er nicht nennen, stattdessen verwies er auf ein Pressegespräch, das am Samstagmorgen vor dem Wermelskirchener Rathaus stattfinden soll.

Das Amtsgericht Wermelskirchen hatte Henning Dornauf, ebenso im Vorstand des AfD-Stadtverbandes, in Beugehaft genommen, weil er es abgelehnt hatte, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Außerdem hatte er sich geweigert, eine geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Nach Angaben eines AfD-Sprechers vom Mittwoch war der zu zahlende Betrag inklusive Mahngebühren auf 889,69 Euro angewachsen. Nach Angaben der Partei drohten Dornauf bis zu sechs Monate Beugehaft, sollte er weder zahlen noch die Vermögensauskunft vorlegen.

Offen ist bislang, ob Dornauf den Betrag bezahlt oder ob er die geforderte Vermögensauskunft erbracht hat.

ARD und ZDF werben für Rundfunkgebühr
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Foto: Serviceplan

Dornauf ist Vorstandsmitglied der AfD Wermelskirchen und der Jungen Alternative (JA) im Berzirksverband Köln. Der Bezirksverband unterstützte Dornaufs Haltung am Mittwoch in einem Schreiben. Die AfD wirbt dafür, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen.


Info: Was genau ist Beugehaft?

Die Beugehaft heißt in der Sprache der Juristen Ordnungshaft. Sie gilt als letztes Mittel zur Durchsetzung eines gerichtlichen Willens. Im Fall der nicht gezahlten Rundfunkbeiträge beantragt (je nach Sendegebiet) der Westdeutsche Rundfunk eine Zwangsvollstreckung. Darauf erlässt der zuständige Gerichtsvollzieher die sogenannte Anordnung zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis. Weigert sich der entsprechende Bürger weiter, die Beiträge zu zahlen, kann das Gericht Ordnungsmittel einsetzen. Dazu kommen neben einem Ordnungsgeld auch bis zu sechs Monate Beugehaft in Betracht.

Der Bürger soll so gezwungen werden, die von ihm verlangte Schuld zu begleichen. Die Beugehaft als rechtsstaatliches Mittel muss sehr zurückhaltend eingesetzt werden, weil der Entzug der Freiheit einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellt.

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