Corona-Pandemie in Wermelskirchen Zwei neue Fälle, 19 Personen sind genesen

Wermelskirchen/Rhein-Berg · Der Rheinisch-Bergischr Kreis ordnet einen Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen an. Insgesamt gibt es kreisweit 236 bestätigte Corona-Fälle. Der Kreis bietet Quarantäne-Einrichtungen für Senioren aus Pflegeeinrichtungen an.

Wermelskirchen: Zwei neue Fälle, 19 Personen sind genesen
Foto: Rheinisch-Bergischer Kreis

Zehn weitere bestätigte Corona-Fälle meldet heute der Rheinisch-Bergische Kreis. Sie verteilten sich wie folgt: Bergisch Gladbach (2), Kürten (1), Odenthal (2), Overath (3) und Wermelskirchen (2). Insgesamt gibt es nun 236 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet, und zwar in folgenden Städten: Bergisch Gladbach (99), Burscheid (10), Kürten (9), Leichlingen (19), Odenthal (12), Overath (27), Rösrath (32) und Wermelskirchen (28).

Zehn Personen, die am Coronavirus erkrankt sind, befinden sich aktuell in Krankenhäusern im Kreisgebiet in stationärer Behandlung. Der Kreis weist darauf hin, dass Patienten, die in einem hiesigen Krankenhaus stationär sind, nicht unbedingt alle aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis stammen und umgekehrt auch Rhein-Berger in Kliniken im Umland sein können. Daher geben die Zahlen kein genaues Abbild über stationär behandelte Personen ab, die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen.

Von den 236 bestätigten Fällen gelten 114 Personen inzwischen als genesen: Bergisch Gladbach (47), Burscheid (1), Kürten (5), Leichlingen (7), Odenthal (4), Overath (15), Rösrath (16) und Wermelskirchen (19).

Insgesamt befinden sich 564 Personen in Quarantäne: Bergisch Gladbach (242), Burscheid (31), Kürten (42), Leichlingen (44), Odenthal (26), Overath (54), Rösrath (62) und Wermelskirchen (63).

Wenn es zu Corona-Fällen in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe kommt, sind Menschen, die den Risikogruppen angehören besonders gefährdet, so Kreissprecherin Birgit Bär. Diese gilt es auch besonders zu schützen. Daher hat der Rheinisch-Bergischen Kreis im Bereich der Pflegeeinrichtungen umfangreiche Präventionsmaßnahmen getroffen:

Der Kreis hat jetzt gegenüber den Einrichtungen einen Aufnahmestopp angeordnet.

Um die Bewohner bestmöglich zu versorgen und die Regeleinrichtungen zu schützen, ist eine Neu- oder Wiederaufnahme von Bewohnern nur möglich, nachdem diese sich in vierzehntägiger Quarantäne befunden haben. Wenn die Quarantäne über eine Isolierstation oder ein Isolierzimmer in der Einrichtung sichergestellt werden kann, dann innerhalb der Einrichtung, falls dies nicht möglich ist, erfolgt dies über eine Quarantäne-Einrichtung, die der Rheinisch-Bergischen Kreis anbietet. Der Kreis hat hierfür mehrere Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen mit einem Quarantänekonzept eingerichtet, die in Kürze startklar sind. Hier verbringen die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Quarantänezeit unter besonderer Betreuung von entsprechendem Fachpersonal. Vor Ablauf der vierzehntägigen Quarantänezeit wird ein Abstrich genommen. Bei negativem Ergebnis erfolgt die Verlegung in die vorgesehene Regeleinrichtung.
So sollen sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, größtmöglich geschützt werden als auch das Pflegepersonal, welches die Versorgung der Bewohner sicherstellt und besonders in diesen Zeiten eine bemerkenswerte Arbeit leistet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort