Verfahren in Wermelskirchen Zivilprozess gegen AfD-Mitglied

Wermelskirchen · Bei einem Vorfall im März 2018 war ein Besucher auf einer Veranstaltung der Rechtspopulisten in den Bürgerhäusern verletzt worden. Im Zivilverfahren klagte der Mann nun auf Schmerzensgeld.

 Vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen ging es in einem Zivilverfahren und Schmerzensgeld: Ein Afd-Mitglied soll einen Besucher verletzt haben.

Vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen ging es in einem Zivilverfahren und Schmerzensgeld: Ein Afd-Mitglied soll einen Besucher verletzt haben.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Zivilprozess geht es nicht um die Einschätzung einer Tat hinsichtlich ihres strafrechtlichen Gehalts. Dennoch müssen Richter auch hier entscheiden, welche der beiden Parteien Recht bekommt, über das Strafrechtliche wird hingegen im Strafprozess entschieden. Nun standen sich vor dem Amtsgericht zwei Parteien gegenüber, es ging um einen Vorfall auf einer Veranstaltung der AfD in den Bürgerhäusern im März 2018.

Der Kläger hatte die öffentliche Veranstaltung besucht, bei der der AfD-Landtagsabgeordnete Roger Beckamp sprach. Dort soll der Kläger Beckamp gefilmt haben, was diesem nicht gefallen habe. Daraufhin habe man dem Kläger gesagt, dass er das unterlassen und die Kamera herzeigen solle. Als er sich dem widersetzte, sei er zu Boden gerissen worden, der Angeklagte, ein AfD-Mitglied, habe ihm gesagt, er sei festgenommen und habe ihm das Knie in den Rücken gedrückt. „So fest, dass ich keine Luft mehr bekam“, sagte der Kläger. Er habe auch Tritte gespürt, mehrere Männer seien „an ihm zu Gange gewesen“, und er habe Angst gehabt, das Bewusstsein zu verlieren. Es sei viel geschrien worden. „Vor mir hat sich jemand aufgebaut und gesagt: Der kann noch brüllen, dem geht es gut. Außerdem wurde mehrfach gerufen: Scheiß Antifa!“, berichtete der Kläger mit brüchiger, leiser Stimme.

Neben diversen materiellen Schäden, etwa einer kaputten Kamera und einer zerrissenen Lederjacke, habe er psychische und physische Schäden von dem Vorfall davongetragen, sagte der Kläger. „Ich habe in den zwei Jahren sehr viel Valium zu mir genommen, weil ich nicht mehr schlafen kann. Mein Sozialleben ist eingeschränkt, weil ich Panik habe, vor die Tür zu gehen“, sagte er weiter. Nach dem Vorfall sei er in den Sozialen Medien bedroht worden.

Der Beklagte sah das ganz anders. Seiner Aussage nach habe der Kläger sich „wie ein Wilder“ gebärdet, den er mit „so wenig Gewalt wie nötig“ bändigen habe müssen, um „die übrigen Besucher vor ihm zu schützen“. Er habe einen anwesenden Arzt zu sich gerufen, der ihm bestätigt habe, dass der Kläger nicht gefährdet sei. Er ergänzte mit der Formulierung: „Man will ja niemandem mehr wehtun als nötig.“

Der Arzt war ebenso als Zeuge geladen, wie ein weiterer Besucher der Veranstaltung. Der Arzt bestätigte dabei weitgehend die Aussage des Beklagten, während der andere Zeuge die Version des Klägers bestätigte. „Diese sogenannte Untersuchung des Arztes erschien mir sehr oberflächlich und eher pro forma“, sagte der 67-jährige Zeuge. Ihm sei die Situation so vorgekommen, als hätte sie dringend aufhören müssen. „Aber es hörte leider erst auf, als die Polizei eintraf“, sagte er weiter.

Der Arzt wiederum sagte, dass es nötig gewesen sei, den Kläger auf die Art zu fixieren, dass der Beklagte dafür sein ganzes Gewicht einsetzen musste. „Ansonsten hätte er sich mit Sicherheit befreit“, sagte er. Auch habe es keine Gruppe von Männern gegeben, die den Kläger fixiert hätten, sondern nur den Beklagten. Somit stand nach den Aussagen sowohl der Zeugen als auch der klagenden Parteien letztlich Aussage gegen Aussage – die Entscheidung muss von der Amtsrichterin getroffen werden. Erwartet wird sie für Mittwoch, 9. Dezember.

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