Amtsgericht in Wermelskirchen Wiederholungstäter entgeht Haftstrafe
Wermelskirchen · Geständig und reuig: Das Amtsgerichts-Urteil ist die letzte Chance für den Angeklagten. Fällt er noch einmal auf, wird er wohl mit einer Bewährungsstrafe rechnen müssen. Das kündigte die Staatsanwaltschaft an.
13.02.2021
, 10:52 Uhr
Die Geduld des Amtsgerichts ist endlich. Wenn man zu oft wegen des gleichen Delikts auf der Anklagebank sitzt, ist es irgendwann einmal nicht mehr mit einer Geldstrafe getan – und dann droht auch wegen vielleicht kleinerer Vergehen eine Haftstrafe. Darum ist ein 46-jähriger Angeklagte gerade noch einmal herumgekommen. Allerdings machten ihm Staatsanwältin und Richterin deutlich, dass das jetzige Urteil seine „allerletzte Chance“ sei.