Amtsgericht in Wermelskirchen Wiederholungstäter entgeht Haftstrafe

Wermelskirchen · Geständig und reuig: Das Amtsgerichts-Urteil ist die letzte Chance für den Angeklagten. Fällt er noch einmal auf, wird er wohl mit einer Bewährungsstrafe rechnen müssen. Das kündigte die Staatsanwaltschaft an.

 Sollte der Angeklagte noch einmal straffällig werden, droht im eine Haftstrafe.

Sollte der Angeklagte noch einmal straffällig werden, droht im eine Haftstrafe.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Geduld des Amtsgerichts ist endlich. Wenn man zu oft wegen des gleichen Delikts auf der Anklagebank sitzt, ist es irgendwann einmal nicht mehr mit einer Geldstrafe getan – und dann droht auch wegen vielleicht kleinerer Vergehen eine Haftstrafe. Darum ist ein 46-jähriger Angeklagte gerade noch einmal herumgekommen. Allerdings machten ihm Staatsanwältin und Richterin deutlich, dass das jetzige Urteil seine „allerletzte Chance“ sei.