Aus dem Amtsgericht in Wermelskirchen Wiederholungstäter (38) zu Gefängnis verurteilt

Wermelskirchen · Der 38-jährige Wermelskirchener konnte nicht nur auf eine eindrucksvolle Liste an Vorstrafen zurückblicken, auch in Sachen Drogenmissbrauchs war er bereits lange Jahre aktiv. Für seine jüngste Verhandlung vor dem Amtsgericht musste er aus der Justizvollzugsanstalt vor den Richter geführt werden, in der er derzeit eine Haftstrafe von einem Jahr absitzt.

 Mit einer weiteren Gefängnisstrafe verließ jetzt ein 38-jähriger Mann das Amtsgericht Wermelskirchen.

Mit einer weiteren Gefängnisstrafe verließ jetzt ein 38-jähriger Mann das Amtsgericht Wermelskirchen.

Foto: Tim Kronner

Zu verantworten hatte der 38-Jährige sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahrerflucht sowie Diebstahls unterschiedlicher Waren geringen Werts.  Die beiden Fälle hatten nichts miteinander zu tun, die Fahrerflucht hatte bereits Ende September 2018 stattgefunden, der Diebstahl im Februar dieses Jahres.

Der Anwalt des Angeklagten sagte in einer Erklärung für seinen Mandanten, dass dieser sich umfassend geständig zeige. Er sagt auch, dass die Mutter des Angeklagten im Sommer verstorben sei, was diesen sehr mitgenommen habe. „Sie saß immer im Gerichtssaal, wenn gegen ihren Sohn verhandelt wurde“, sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe eine manifeste Suchtkarriere, die ihn immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt bringe. So sei etwa zuletzt eine Strafe ohne Bewährung verhängt worden, gegen die Berufung eingelegt wurde. Vor dem Landgericht Köln sei der Berufung wegen einer sehr guten Sozialprognose seines Mandanten stattgegeben worden. „Zwei Wochen später wurde er wieder erwischt – seitdem sitzt er nun in der JVA“, sagte der Rechtsanwalt.

Nach der Erklärung stellte der Vorsitzende Richter  eine Frage: „Wie sieht denn Ihre Zukunft aus?“ Darauf antwortete der Angeklagte selbst: „Ich mache eine Therapie im Gefängnis. Ich will künftig straffrei bleiben.“ Der Richter kommentierte dies: „Besser wäre das.“ Wenn er seine Drogensucht im Rahmen eines Substitutionsprojekts in den Griff bekommen könne, dann würde es vielleicht auch mit seinem restlichen Leben aufwärts gehen.  Bei der Verlesung der Vorstrafen, die zumeist mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl zu tun hatten und bis 1998 zurückreichten, wurde deutlich, dass im Leben des Angeklagten dringender Handlungsbedarf bestand.

Staatsanwalt und Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers einig: „Der Angeklagte hat sich in beiden Fällen geständig gezeigt. Ich beantrage vier Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann und eine Führerscheinsperre von sechs Monaten“, sagte der Staatsanwalt.

Das sah der Richter jedoch anders. Er blieb zwar bei der Dauer der geforderten Freiheitsstrafe mit vier Monaten analog zur Forderung der beiden Anwälte. „Aber ich habe keinerlei Argumente, warum ich sie zur Bewährung aussetzen könnte“, sagte der Richter. Zum letzten Termin sei der Angeklagte gar nicht erst erschienen und seine damalige Bewährungshelferin habe gesagt, dass kein Kontakt gesucht werde. „Ich kann hier keine Bewährungsstrafe aussprechen – weil ich sie nicht begründen kann“, sagte der Richter zum Abschluss.

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