Wermelskirchener vor Gericht Unberechtigt auf Schulgelände – Verfahren eingestellt

Wermelskirchen · Manchmal mag man sich im ersten Augenblick wundern, welche Kleinigkeiten vor dem Amtsgericht landen. Dann wiederum wird klar, dass die Strafverfolgung auch dieser eher unscheinbaren Delikte nur konsequent ist – zumal, wenn es sich bei den Tätern nicht um der Justiz Unbekannte handelt.

 Die Staatsanwältin plädierte für eine Einstellung des Verfahrens.

Die Staatsanwältin plädierte für eine Einstellung des Verfahrens.

Foto: dpa/Uli Deck

Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen mussten sich jetzt zwei 21 und 20-jährige Männer wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Was zunächst durchaus drastisch klingt, relativiert sich, wenn man der Anklageschrift weiter folgt: So sollen die beiden jungen Männer sich am späteren Abend des 31. Januar dieses Jahres unberechtigterweise auf dem Gelände des Städtischen Gymnasiums aufgehalten haben. Dort gilt für Unberechtigte ein Aufenthaltsverbot.

Die beiden jungen Männer, die beide keine unkomplizierte Kindheit und Jugend hatten, räumten den Vorwurf ein. Der 21-Jährige, der sich als Sprecher für beide Angeklagte gab, betonte aber, dass sie sich des Fehlverhaltens nicht bewusst gewesen seien. „Wir haben zuvor sogar noch den Hausmeister getroffen, der uns auch nicht gesagt hatte, dass wir dort nicht sein dürften. Er sagte nur, dass wir keinen Müll hinterlassen sollten“, sagte der 21-Jährige. Später an diesem Abend sei dann die Polizei dazugekommen und habe die Versammlung, die mittlerweile auf eine größere Personenzahl angewachsen gewesen sei, aufzulösen. „Wir sind dann erst weggelaufen, haben dann aber eingesehen, dass es besser wäre, zurückzukommen“, sagte der Angeklagte.

Fatal – und sicherlich der Hauptgrund, warum diese Angelegenheit überhaupt vor dem Amtsgericht gelandet war – war indes die Tatsache, dass die beiden jungen Männer gerade erst aus der Haft entlassen waren. Diese sei angeordnet worden, weil die beiden in einem anderen Verfahren einen Termin nicht wahrgenommen hätten. Außerdem habe es nur zwei Tage vor dem Vorfall auf dem Schulgelände eine weitere Verurteilung gegeben.

Dennoch sahen sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin die Lässlichkeit des Vergehens. „Zwar lag die letzte Verurteilung wirklich nur sehr kurz zurück. Aber dennoch sehe ich eine sehr gute Prognose bei Ihnen beiden – was auch durch die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe bestätigt wurde“, sagte die Staatsanwältin. Sie plädiere für eine Einstellung des Verfahrens – was auch die Richterin so sah.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort