Pflanzenpflege in Wermelskirchen Was beim Grünschnitt im Garten erlaubt ist

Service | Wermelskirchen · Das Frühjahr ist die richtige Zeit, um Pflanzen in Form zu bringen. Volker Niemz, Leiter des Betriebshofes, erklärt, welche Vorschriften dabei beachtet werden müssen und gibt Tipps für das Stutzen von Hecken und Bäumen.

 Generell sollten Pflanzen nicht während der Blüte geschnitten werden – und auch nicht bei Frost oder großer Hitze.

Generell sollten Pflanzen nicht während der Blüte geschnitten werden – und auch nicht bei Frost oder großer Hitze.

Foto: dpa-tmn/Nestor Bachmann

Im Frühjahr ist es meist an der Zeit, den Garten so langsam wieder „auf Vordermann“ zu bringen und fit für die wärmeren Monate zu machen. Hobby-Gärtner stehen beim Grün- und Baumschnitt allerdings immer wieder vor der Frage: Was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Fragen rund ums Thema der Strauch- und Gehölzpflege hat uns Volker Niemz, Leiter des Betriebshofes in Wermelskirchen, beantwortet.

Von wann bis wann darf geschnitten werden? Der Grünschnitt darf in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen, erklärt Volker Niemz. Der Grund, warum Sträucher und Hecken bereits so früh im Jahr geschnitten werden sollten, ist der Vogelschutz. Ein magisches Datum sei der 1. März. Ab diesem Zeitpunkt dürften Bäume und Gehölze nicht mehr beliebig heruntergeschnitten werden. Jetzt gerade ist es also möglich, Gärten & Co. nach eigenen Wünschen zu gestalten.Niemz merkt jedoch an, dass es auch Ausnahmen gibt. „Wenn Gefahr im Verzug ist, weil beispielsweise ein Baum zu trocken ist und Äste abzufallen oder gar der ganze Baum umzufallen droht, darf auch danach noch geschnitten und auch gefällt werden“, so der Leiter des Betriebshofes.

Wann dürfen Pflanzen nicht beschnitten werden? Pflanzen, in denen Brut- und Nistgeschäfte stattfinden, dürfen auf keinen Fall beschnitten werden. „Deshalb macht es auch immer Sinn, Sträucher oder Hecken erst einmal eine Zeit lang zu beobachten, um zu schauen, ob Vögel dort hineinfliegen oder nicht. Falls ja, ist die Chance groß, dass die Vögel dort auch nisten“, sagt Niemz. Und auch wenn auf dem ersten Blick kein Tier zu sehen sind, sei es vor dem Schneiden stets ratsam, einen kurzen Blick in Hecken oder Sträucher zu werfen und nach Vogelnestern Ausschau zu halten.

Welche Tipps hat der Experte zum privaten Grünschnitt? „Am wichtigsten ist es, immer nur pflanzentypisch zu beschneiden“, sagt Niemz. Das bedeute, dass beispielsweise keine starken Rückschnitte bei Pflanzen vorgenommen werden sollten, die anschließend nicht mehr austreiben würden. „Wenn beispielsweise Magnolien zu sehr zurückgeschnitten werden, bilden sie unschöne Wasserreiser, auch wilde Triebe genannt. Das zerstört das typische Bild der Pflanze, weil sie dann nicht mehr blüht, sondern die Blühkraft in die wilden Triebe geht“, erklärt er. Bei anderen Bäumen oder Sträuchern sei es wichtig, nicht während der Blüte zu schneiden und auch nicht bei Frost oder großer Hitze. „Im Zweifel empfiehlt es sich, bei spezifischen Fragen einen Gärtner hinzuziehen“, rät Niemz.

Kann ich das Schnittgut weiter verwenden? Das Schnittgut kann gut weiterverwendet werden. „Grünabfälle können kompostiert und der Humus später wieder im Garten genutzt werden“ sagt Niemz. Aus Ästen und Zweigen und anderem Totholz könne im heimischen Garten auch eine Benjeshecke, also eine Art natürlicher Zaun, angelegt werden. „Diese kann nicht nur als Sichtschutz dienen, sondern ist außerdem ein wunderbarer ‚Wohnort‘ für Tiere und Insekten“, so der Leiter des Betriebshofes. Auch Häckselgut aus Ästen könnte man weiterverwenden. Zum Beispiel, um es im Beet unter den Pflanzen zu verteilen.

 Betriebshofleiter Volker Niemz.

Betriebshofleiter Volker Niemz.

Foto: Mario Büscher

Wohin kann ich den restlichen Grünschnitt bringen? Der restliche Grünschnitt kann beim kommunalen Wertstoffhof in Wermelskirchen, Albert-Einstein-Straße 28, zu den aktuellen Öffnungszeiten (siehe Infokasten) ohne eine vorherige Terminvereinbarung abgegeben werden. Die Annahme der Grünabfälle erfolgt bis zu einem Durchmesser von maximal acht Zentimetern bei Ästen und bis zu 15 Zentimetern bei Wurzeln. Für Privathaushalte aus Wermelskirchen ist die Abgabe von Grünabfällen gebührenfrei.

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