Kommunalwahl in Wermelskirchen Wahlparty wird 2020 anders aussehen

Wermelskirchen · 4000 Wermelskirchener haben bereits Briefwahl beantragt. Warum nicht gefeiert werden kann und was Briefwähler jetzt unbedingt noch wissen müssen.

 Das Direkt-Wahlbüro im Rathaus ist nicht im Bürgerbüro, sondern in der ehemaligen Filiale der Stadtsparkasse.

Das Direkt-Wahlbüro im Rathaus ist nicht im Bürgerbüro, sondern in der ehemaligen Filiale der Stadtsparkasse.

Foto: Kathrin Kellermann

So schön die Vorstellung auch ist, sich auf die Schultern zu klopfen auf den gelungenen Wahlsieg anzustoßen: Das wird es so am Wahlsonntag, 13. September, nicht geben. Überhaupt ist fraglich, ob die Parteien im Rathaus auf die Ergebnisse warten können. „Wir prüfen gerade, ob wir eine kleinere Zusammenkunft unter den Corona-Bedingungen auf die Beine stellen können“, verspricht Bürgermeister Rainer Bleek, „aber wir müssen die neuen Verordnungen abwarten.“ Darauf lauern auch die Parteichefs. „Wenn nichts im Rathaus stattfindet, werden wir Plan B anschieben und uns überlegen, wie wir sonst zusammen fnden“, kündigt Stefan Leßenich (CDU) an.

Bis überhaupt gefeiert werden kann, müssen erstmal alle Stimmzettel ausgezählt werden und dafür fehlen noch Wahlvorstände. „Wir haben viele Schüler, die sich als Helfer gemeldet haben, aber für die Wahlvorstände werden wir wohl Mitarbeiter aus dem Rathaus zwangsverpflichten“, kündigt Claudia Hennen-Mentenich, Leiterin des Wahlbüros, an, die mit ihrem Team gerade die Unterlagen für die Briefwahl verschickt.

Um die 4000 Wermelskirchener haben diese bereits beantragt. „Das ist deutlich mehr als in den Vorjahren“, so Hennen-Mentenich. Auch eine Direktwahl ist im Wahlbüro möglich. „Man muss sich nicht am Haupteingang des Rathauses anstellen, um zu uns zu kommen“, sagt die Leiterin und weist darauf hin, dass der Eingang zum Wahlbüro neben dem Sparkassenautomaten zu finden ist. „Das ist durch das Gerüst etwas schwer zu sehen“, gibt sie zu und bittet um Verständnis, wenn es zu Warteschlangen kommt, weil das Wahlbüro nur einzeln betreten werden darf. Übrigens: Anträge für die Briefwahl müssen nicht persönlich abgegeben werden: „Die können in den Hausbriefkasten geworfen werden.“

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