Amtsgericht Wermelskirchen Volltrunken unterwegs – Geldstrafe für 22-Jährigen

Wermelskirchen · Das Amtsgeicht hat jetzt einen Wermelskirchener zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Euro und einer Führerscheinsperre von fünf Monaten verurteilt.

 Das Amtsgericht am Brückenweg in Wermelskirchen.

Das Amtsgericht am Brückenweg in Wermelskirchen.

Foto: Tim Kronner

Wie schnell aus einer Hochzeitsfeier ein Termin vor dem Amtsrichter werden kann, erfuhr jetzt ein 22-jähriger Wermelskirchener. Er sei am Abend des 18. August 2018 mit dem Porsche seines Vaters zur Gaststätte Junker gefahren, um dort die Hochzeit eines guten Freundes zu feiern. „Wir haben dort ganz ordentlich getrunken. An mehr kann ich mich nicht erinnern. Ich weiß nichts über die Tatvorwürfe, bin erst wieder im Krankenhaus aufgewacht“, sagte der junge Mann, der geknickt wirkte. Laut Anklageschrift sei er jedoch durchaus aktiv gewesen: „Er soll auf dem Parkplatz der Gaststätte zwei parkende Autos touchiert haben, dabei ist ein Gesamtschaden von 5400 Euro entstanden. Der Angeklagte soll weggefahren sein, wobei er auf der L101 die Kontrolle über den Wagen verlor, von der Straße abkam und gegen einen Baum prallte“, sagte die Staatsanwältin.

Der Unfall wurde von einem Ehepaar bemerkt, das nach Dreibäumen unterwegs war. „Da stand ein Auto mit Warnblinklicht, ein Mann stand daneben. Und dann habe ich den Porsche in der Böschung entdeckt“, sagte die 51-jährige Zeugin aus Kürten. Ihr Mann habe den Rettungswagen gerufen, während sie nach dem Insassen gesehen habe. „Der junge Mann saß auf dem Fahrersitz, er hat geblutet, war aber ansprechbar“, erinnerte sie sich. Der Vater der 22-Jährigen sei auch bei der Feier gewesen, berichtete eine 53-jährige Zeugin. Die Gastronomin habe dem Angeklagten gesagt, dass er sein Auto hinter dem Haus parken könne. „Von dem Unfall habe ich nur gehört, als der Vater aus der Gaststätte gerufen wurde“, sagte die Zeugin.

Einer 54-jährigen Hückeswagenerin gehörte eines der beschädigten Autos. Sie selbst habe aber davon gar nichts mitbekommen, da sie geschlafen habe. „Ich war nicht auf der Feier. Ich wurde irgendwann von der Polizei aus dem Bett geklingelt, die mir sagte, dass mein Auto angefahren wurde“, sagte die Zeugin. Sie sei vom Angeklagten noch aus dem Krankenhaus angerufen worden. „Er hat sich bei mir dafür entschuldigt und gesagt, dass der Schaden natürlich der Versicherung gemeldet würde“, sagte die 54-Jährige. „Mein Vater hat mir gesagt, was ich wohl im Suff getan habe – und mir gesagt, dass ich nun dafür geradestehen sollte“, sagte der 22-Jährige.

In einer längeren Diskussion mit dem Anwalt des Angeklagten ging es um den Tatvorwurf des Vorsatzes bei der Beschädigung der parkenden Autos. „Sie können natürlich ein Gutachten erstellen lassen, ob der Angeklagte das mitbekommen haben müsste – aber es geht gegen Null, dass das zum Erfolg führen wird. Das kostet nur Zeit und Geld“, sagte der Richter. Nach einer kurzen Beratung sah der Anwalt davon ab. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Euro und eine Führerscheinsperre von fünf Monaten. „Ich bin nach wie vor überzeugt, dass die Beschädigungen meinem Mandanten nicht nachzuweisen sind. Daher bleibt es bei der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt, für die ich eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 Euro für angemessen halte“, sagte der Rechtsanwalt.

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwältin. „Für Sie spricht, dass Sie nicht einschlägig vorbestraft sind und es keine Verletzten gab. Sie können von Glück sprechen, dass sie hier sitzen und bestraft werden können. Sie hätten bei dieser Fahrt auch sterben können – oder andere töten können. All das habe ich schon erlebt, es hätte auch ganz anders kommen können“, sagte der Richter.

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