31-Jähriger aus Wermelskirchen Vier Jahre Haft für geständigen Lidl-Räuber

Köln/Wermelskirchen · Nach zwei Einbrüchen in den Lidl-Markt an der Thomas-Mann-Straße ist der geständige Täter nun verurteilt worden. Seine Kooperation bewahrte den 31-jährigen Wermelskirchener vor einer deutlich härteren Strafe.

 Vor Gericht wurde der Fall des Mannes verhandelt, der den Lidl in Wermelskirchen mehrfach überfallen hatte.

Vor Gericht wurde der Fall des Mannes verhandelt, der den Lidl in Wermelskirchen mehrfach überfallen hatte.

Foto: Kathrin Kellermann

Eigentlich hatte das Urteil gegen einen 31-Jährigen aus Wermelskirchen vor der 27. Großen Strafkammer vor dem Kölner Landgericht wegen schweren Raubes und Diebstahls bereits am Montag verkündet werden sollen. Nun hatte es bis Mittwoch gedauert, pünktlich um 8.30 Uhr betraten der Vorsitzende Richter zusammen mit den Schöffen den Saal 24 im Gerichtsgebäude an der Luxemburger Straße und verkündete kurz und knapp das Urteil gegen den Angeklagten: „Vier Jahre wegen des Vergehens des schweren Raubs in Tateinheit mit Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie Diebstahls“, so lautete der Spruch.

Der Richter machte dem 31-Jährigen direkt klar, dass dieses milde Urteil – der Strafrahmen liegt zwischen drei und 15 Jahren – vor allem seinem umfangreichen Geständnis zu verdanken sei. „Ohne Ihre Kooperation, auch in Bezug auf Ihre Komplizen, würde das Urteil auf jeden Fall anders lauten“, sagte der Richter.

Der 31-Jährige war mit jeweils einem gesondert verfolgten Mittäter in zwei Nächten im Januar dieses Jahres in den Lidl-Markt an der Thomas-Mann-Straße eingestiegen. Der erste Mittäter arbeitete dort während der Umbauarbeiten als Elektriker und hatte die Gelegenheit erkannt, ohne großen Aufwand in den Supermarkt einzudringen. Beim ersten Raubzug hatten die Täter zwei Brotbackmaschinen, einen Brotschneideschrank und eine Einbauküche erbeutet. Beim zweiten, bei dem der Angeklagte von einer Polizeistreife auf frischer Tat ertappt wurde, wollte er mit seinem zweiten Komplizen 80 Smart-TV-Geräte stehlen. Dabei war auch ein 65-jähriger Wachmann überwältigt und gefesselt worden. Der Geschädigte sei bis heute traumatisiert, leide unter Schlafstörungen und könne seinen Beruf nicht mehr in der Nachtschicht ausüben.

Für die Taten habe er jeweils einen Transporter angemietet, in den Lidl-Markt seien die Täter ganz einfach über ein Rolltor gekommen, das wegen des Umbaus problemlos geöffnet werden konnte. „Da hat man es Ihnen natürlich  auch leicht gemacht“, sagte der Richter dazu. Dennoch sei dem Angeklagten eine nicht unerhebliche kriminelle Energie zur Last zu legen. Dies sei auch daran festzumachen, dass es sich nicht um Spontantaten handele. „Als ihr erster Mittäter für den zweiten Raubzug kalte Füße bekam, haben Sie das Vorhaben nicht abgeblasen, sondern eben Ersatz gesucht“, sagte der Richter. Zugute halte ihm die Kammer hingegen, dass er eine aufrichtige und ernstgemeinte Bitte um Entschuldigung an den Wachmann gerichtet habe. „Der Geschädigte hat bestätigt, dass Sie ihm gesagt haben, das ihm nichts geschehen solle und Sie ihm auch seine Herztabletten geben würden, um die er gebeten hatte“, sagte der Richter.

Erschwerend sei indes noch hinzugekommen, dass der 31-Jährige einschlägig vorbestraft sei. „Dazu haben Sie gegen eine laufende Bewährung verstoßen und auch, dass Sie gleich zwei Taten hintereinander begangen haben, spricht nicht für Sie“, sagte der Richter.

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