Keine offenen Läden zu „à la carte“ Verwaltungsgericht Köln stoppt verkaufsoffenen Sonntag

Wermelskirchen · Der verkaufsoffene Sonntag, 28. Oktober, in der Wermelskirchener Innenstadt zu der Veranstaltung „à la carte“ ist auf Antrag der Gewerkschaft Verdi im Wege einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Köln untersagt worden, teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit.

Bürgermeister Rainer Bleek zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Wir hatten dem Gericht mitgeteilt, dass wir mit Verdi nächste Woche sprechen würden. Daher hat mich zwar nicht das Ergebnis, aber doch der Zeitpunkt der Entscheidung überrascht.“ Im Kern werde das Verbot damit begründet, dass nicht das Event im Vordergrund stehe, sondern die Verkaufsinteressen des Einzelhandels. Diese rechtfertigten nicht, dass die gesetzlich festgelegte Sonntags-Ruhe gestört werden dürfe. Ein weiterer Punkt sei, dass sich der Veranstaltungsbereich nicht auf die Innenstadt beschränkt, sondern sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckte. Dadurch könnten theoretisch auch die Supermärkte wie Rewe und Edeka an diesem Sonntag öffnen. Andere Städte grenzen hingegen den Bereich, in denen die Läden öffnen dürfen, stark ein.

Der Grund: Die Satzung in Wermelskirchen stammt aus dem Jahr 2000 und ist noch nicht an das neue Ladenöffnungsgesetz angepasst. „Wir werden die Verordnung der neuen Rechtslage sehr zeitnah anpassen“, versicherte Stefan Görnert, Erster Beigeordneter, auf Nachfrage. Trotzdem gebe es einen kleinen Hoffnungsschimmer, dass der verkaufsoffene Sonntag noch gerettet werden kann. Bleek geht davon aus, dass das für nächste Woche anberaumte Gespräch mit Verdi noch geführt wird. „Wir haben durchaus gemeinsame Interessen: den Erhalt der Arbeitsplätze im Einzelhandel in Zeiten der Konkurrenz durch Onlinehandel.“

Auch der Vorsitzende von WiW-Marketing, Dankmar Stolz, hofft noch, im Gespräch mit Verdi, das drohende Verbot abwenden zu können. „Wir haben einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, den wir Verdi vorstellen möchten. Wir könnten noch auf einen gemeinsamen Nenner kommen“, sagte er im Gespräch mit dieser Zeitung. Denn der Marketingverein sei zu einer Beschränkung der Verkaufsfläche auf die Innenstadt bereit, obwohl dies zum Beispiel für „Intersport“ eine bittere Pille wäre. Denn seit 15 Jahren biete das Sportfachgeschäft zu diesem Anlass einen Ski-Basar an. Zudem habe der Marketingverein das Event um ein Food-truck-Festival erweitert und damit die Veranstaltungsfläche vergrößert. Stolz: „Unsere Vorbereitungen liegen auf Eis. Wir brauchen zeitnah Klarheit, ob wir öffnen dürfen oder nicht.“ Weil es sich um eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts handele, die bis zur Entscheidung im Hauptverfahren gelte, bestünde noch eine Chance, diesen verkaufsoffenen Sonntag zu retten. Unterm Strich sei die Lage des Einzelhandels ernst. „Ohne verkaufsoffene Sonntage wird die Hälfte der Geschäfte in den nächsten Jahres nicht überleben. Statt am Sonntag durch die Stadt zu bummeln, werden die Kunden an diesem Tag online shoppen“, prognostiziert der WiW-Vorsitzende.

In einer zwölfseitigen Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, was zu dieser Entscheidung geführt hat. Die Verwaltung werde die Begründung des Beschlusses jetzt erst einmal genau prüfen, so Bleek.

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