Amtsgericht Wermelskirchen Rassistische Beleidigung: Verfahren wird fortgeführt

Wermelskirchen · Ein 25-jähriger Mann muss sich wegen der rassistischen Beleidigung „Black Tiger“ vor Gericht zu verantworten. Bei der Verhandlung sind allerdings weitere Zeugen nötig.

 Ein 25-Jähriger muss sich wegen einer rassistischen Beleidigung vor Gericht verantworten.

Ein 25-Jähriger muss sich wegen einer rassistischen Beleidigung vor Gericht verantworten.

Foto: Tim Kronner

Bereits vor einigen Monaten wurde vor dem Amtsgericht gegen einen 38-Jährigen verhandelt, der im Februar 2019 einen 32-Jährigen mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt und rassistisch als „Black Tiger“ und „Neger“ beschimpft haben soll. Damals wurde der 38-Jährige wegen leichter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Nun, etwa ein halbes Jahr später, stand ein 25-jähriger Mann im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens vor der Amtsrichterin. Der junge Mann hatte sich wegen der rassistischen Beleidigung „Black Tiger“ vor Gericht zu verantworten.

Der 25-Jährige war in Begleitung seines Rechtsanwalts erschienen, der für seinen Mandanten eine Erklärung abgab. „Mein Mandant war zum fraglichen Zeitpunkt am genannten Ort. Zusammen mit einigen Freunden, war die Gruppe auf der Telegrafenstraße unterwegs. Sie waren alle sturzbetrunken“, sagte der Anwalt. In der Diskussion innerhalb der Gruppe sei es um eine Shisha-Bar mit dem Namen „Black Tiger“ gegangen, später dann um einen Karatefilm gleichen Titels. Zu keinem Zeitpunkt habe man Menschen mit dunkler Hautfarbe ansprechen oder beleidigen wollen, betonte der Anwalt. Er räumte indes ein, dass der Geschädigte, der zufällig dazu gekommen sei, den Begriff möglicherweise auf sich bezogen haben könne. „Mein Mandant hat nicht vor, den Zeugen zu beleidigen“, sagte der Anwalt. Der Rechtsanwalt stellte die Frage in den Raum, ob das Verfahren nicht eingestellt werden könnte, da der Vorfall zum einen sehr lang zurückliege, und der gesondert verfolgte 38-Jährige zudem bereits wegen des schwerwiegenderen Vorwurfs der Körperverletzung und der Beleidigung „Neger“ verurteilt worden sei. Außerdem sei sein Mandant italienischer Abstammung und wisse, wie sich rassistische Beleidigungen anfühlten. „Er wurde in der Schule selbst als ‚Spaghettifresser‘ bezeichnet. Er weiß, dass das nicht in Ordnung ist“, sagte der Rechtsanwalt. Allerdings stand dieser Erklärung die Aussage des Geschädigten gegenüber, der als Zeuge geladen war. Der heute 32-Jährige betonte mehrfach, dass der Angeklagte ihm gegenüber geäußert habe: „Hey, jetzt kommt Black Tiger!“

Er ergänzte: „Das ist rassistisch, das geht so nicht.“ Er habe genau gesehen, dass er angesprochen worden sei. Der Staatsanwalt sagte im Anschluss an die Zeugenvernehmung, dass er der Einstellung des Verfahrens nicht zustimmen könne. Daher müssten weitere Zeugen geladen werden, um die Sache aufzuklären. Dies werde in einem Fortsetzungstermin nach Ostern stattfinden.

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