Amtsgericht Wermelskirchen 37-Jähriger sitzt bereits ein – Verfahren eingestellt

Wermelskirchen · Nach einem Diebstahl in einem Baumarkt musste sich ein 37-jähriger Georgier vor dem Amtsgericht verantworten. Er zeigte sich geständig und entschuldigte sich für seine Tat.

Kleinlaut, zerknirscht und letztlich tragisch kam ein 37-jähriger Mann aus Georgien vor dem Amtsgericht rüber. Dort wurde er aus der JVA Frankfurt (Main) vorgeführt, wo er wegen eines anderen Delikts einsitzt. Der Mann war 2018 nach Deutschland gekommen, hatte hier nie Fuß gefasst und musste zudem mit einer dauerhaften Drogenabhängigkeit kämpfen.

Die Abwärtsspirale, die letztlich zur Verhaftung im April 2019 führte, hatte auch in Wermelskirchen einen Haltepunkt, der nun vor der Vorsitzenden Richterin verhandelt wurde. Konkret drehte es sich um einen Diebstahl in einem Baumarkt, bei dem der Angeklagte eine Funkfernbedienung, einen dazugehörigen Funköffnungsmelder und zwei WC-Spülungs-Armaturen gestohlen haben soll. Die Gegenstände habe er unter seiner Jacke versteckt, der Wert habe 267 Euro betragen.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vollständig ein. „Ich schäme mich sehr. Ich war unter Drogeneinfluss, dachte, dass die Spülungs-Armaturen Wasserkräne gewesen wären, die zu Hause defekt waren. Was die Elektrogeräte angeht – da wusste ich nicht einmal, was ich damit hätte anfangen wollen.“ Er sei nicht bei klarem Bewusstsein gewesen. „Frau Richterin, ich nehme seit 20 Jahren Drogen. Jetzt nicht mehr, seit ich im Gefängnis bin. Aber draußen, in Freiheit, war ich wie in einer anderen Welt.“

Er fügte noch an, dass er sich für sein Verhalten entschuldigen wolle und nicht verstehen könne, dass er mit bald 40 Jahren so etwas getan habe. Die Richterin entließ daraufhin den geladenen Zeugen und wollte vom Angeklagten wissen, was er tun würde, wenn er morgen entlassen würde. „Ich würde in meine Heimat zurückgehen, trotz der dortigen Probleme“, lautete die Antwort. Das wurde auch vom Pflichtverteidiger bestätigt nach mehreren Gesprächen mit seinem Mandanten.

Im Hinblick auf die Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die das Amtsgericht Mainz verhängt hat, schlug die Richterin angesichts des geringen Schadenswerts eine Einstellung des Verfahrens vor. Die Staatsanwältin schloss sich dem an, ebenso der Rechtsanwalt. „Mein Mandant hat mir mehrfach versichert, dass er so schnell wie möglich nach Georgien zurückwolle, da er hier einfach keine Perspektive sehen könne“, sagte er noch. Er ergänzte noch, dass sein Mandant auch einer Abschiebung zustimmen würde. Die Vorsitzende Richterin stellte anschließend aber das Verfahren gegen den 37-Jährigen ein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort