Urteil in Wermelskirchen Tragischer Verkehrsunfall war keine fahrlässige Tötung

Wermelskirchen · Ein 79-jähriger Wermelskirchener übersieht und touchiert mit seinem Auto einen 85-Jährigen. Der verstirbt später im Krankenhaus. Nun wurde der Angeklagte verurteilt.

 Staatsanwaltschaft und Verteidigung legte das Urteil in das Ermessen des Gerichts und das verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung legte das Urteil in das Ermessen des Gerichts und das verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Wenn ein Mensch ums Leben komme, sei das immer ein „nicht unbeträchtlicher Schaden“, wie es in der nüchternen Sprache der Justiz heißt. Das sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zum Verfahren gegen einen 79-jährigen Wermelskirchener, der in einem Moment der Unachtsamkeit einen 85-jährigen Mann auf einem Supermarkt-Parkplatz in Tente beim Einparken nicht bemerkte und ihn touchierte, woraufhin der Mann stürzte.