Urteil in Wermelskirchen Tragischer Verkehrsunfall war keine fahrlässige Tötung

Wermelskirchen · Ein 79-jähriger Wermelskirchener übersieht und touchiert mit seinem Auto einen 85-Jährigen. Der verstirbt später im Krankenhaus. Nun wurde der Angeklagte verurteilt.

 Staatsanwaltschaft und Verteidigung legte das Urteil in das Ermessen des Gerichts und das verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung legte das Urteil in das Ermessen des Gerichts und das verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener