Schulwegsituation in Limmringhausen Landesbetrieb: Haltestelle ist sicher

Limmringhausen · Limringhauser Eltern hatten sich darüber beschwert, dass die Wartesituation für Grundschüler an der Landstraße 101 nicht zumutbar sei. Der Landesbetrieb Straßen NRW will die Situation noch einmal überprüfen.

 Keine Befestigung, kein Abstand: Diese Situation für Schulbus-Kinder soll in Limmringhausen sicher sein, meint Straßen NRW.   Foto: Leyhausen

Keine Befestigung, kein Abstand: Diese Situation für Schulbus-Kinder soll in Limmringhausen sicher sein, meint Straßen NRW. Foto: Leyhausen

Foto: Leyhausen

Obwohl die Situation an der Bushaltestelle in Limmringhausen vor fünf Jahren als sicher bewertet worden sei, will der Landesbetrieb Straßen NRW die Situation an der Landesstraße 101 nun erneut prüfen. Darüber informiert die Pressestelle des Landesbetriebs auf Nachfrage unserer Redaktion.

Was war passiert? Eltern hatte sich nach den Sommerferien über die Schulbussituation in Limmringhausen beklagt. Das Busunternehmen, das für den Schülerindividualverkehr im Ort zuständig ist, hatte angekündigt: Künftig würden die Grundschüler nicht mehr am Wendehammer eingesammelt, sondern an der Bushaltestelle an der Landstraße. Der Schritt war mit zusätzlicher Belastung durch die Corona-Krise und einen engeren Zeitplan begründet worden. Christoph Leyhausen machte sich als Vater Sorgen: Die Wartesituation für Grundschüler an der Landstraße 101 sei nicht zumutbar, befand er. Der Abstand zur Straße messe kaum einen Meter, die Haltestelle sei nicht befestigt, die Autos zu schnell. Die Familie beschwerte sich beim Rheinisch-Bergischen Kreis und bei der Stadt.

Die Fachleute im Wermelskirchener Rathaus hatten schließlich eine Prüfung der Situation angekündigt, dann verschoben und bis zur abschließenden Klärung wieder die Möglichkeit geschaffen, die Kinder am Wendehammer einzusammeln. Der Kreis, der für den Öffentlichen Nahverkehr zuständig ist, hatte klargestellt: Zuständig für die Einrichtung von Haltestellen sei der Baulastträger – in diesem Fall also der Landesbetrieb Straßen NRW.

Eine Nachfrage im Landesbetrieb ergab: Die Festlegung von Haltestellen erfolgt über den Nahverkehrsplan, der zwischen Kreis und Kommune und Verkehrsbetrieb aufgestellt wird. Der Standort des Haltestellenschildes sei in diesem Fall von der Stadt Wermelskirchen gegenüber den Verkehrsbetrieben angeordnet worden. In die Zuständigkeit des Landesbetriebes falle lediglich Baulast und Unterhaltung der Nebenanlagen. „Die Anordnung dieser Haltestelle wurde 2015 nach Anhörung des Landesbetriebes und der Kreispolizeibehörde durch die Stadt Wermelskirchen einvernehmlich gegenüber den Verkehrsbetrieben ausgesprochen“, erklärt Straßen NRW auf Anfrage. Und mit Blick auf den Schulbusverkehr: „Für die sehr geringe Frequentierung wurden die beiden derzeit in der Örtlichkeit befindlichen Haltestellen für sicher erachtet.“

Es gebe ausreichend große Aufstellflächen und befestigte Seitenstreifen, die ein Erreichen der Haltestelle ermöglichen. Die Querung der Landesstraße zur gegenüberliegenden Haltestelle sei „für diesen Personenkreis (es handelt sich um Grundschüler, d.Red.) zumutbar“ – aufgrund der zulässigen Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, einer Fahrbahnbreite von etwa sechs Metern und einer Verkehrsbelastung von unter 4000 Fahrzeugen in 24 Stunden. „Ungeachtet dieser Umstände wird der Landesbetrieb Kontakt mit der Stadt Wermelskirchen aufnehmen und abklären, ob im beschriebenen Fall eine Veränderung der derzeitigen Situation für erforderlich gehalten wird“, kündigt Straßen NRW an.

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