Information für Hauseigentümer Städtischer Leitfaden zur Grundsteuerreform

Wermelskirchen · Besitzer von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen haben die Post schon erhalten. Diejenigen, die bebaute oder bebaubare Grundstücke ihr Eigen nennen, erhalten das Schreiben voraussichtlich Mitte Mai.

 Kämmerer Dirk Irlenbusch weist darauf hin, dass die nötigen Unterlagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober an das Finanzamt übersenden werden müssen.

Kämmerer Dirk Irlenbusch weist darauf hin, dass die nötigen Unterlagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober an das Finanzamt übersenden werden müssen.

Foto: Stadt Wermelskirchen/Kellermann

Thema ist die anstehende Grundsteuerreform. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das zuständige Finanzamt für Wermelskirchen ist Leverkusen. Hintergrund ist, dass für den Grundbesitz neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden, teilt jetzt die Stadtverwaltung mit.

„Dieser Termin für die Abgabe der Angaben liegt etwas ungünstig, weil sich die Sommer- und Herbstferien in diesem Zeitraum befinden“, sagt Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch. „Da kann das Schreiben schon mal in Vergessenheit geraten. Damit das nicht geschieht und die Abgabefrist nicht verpasst wird, empfiehlt es sich, die nötigen Unterlagen baldmöglichst zu sammeln, um diese ab dem 1. Juli 2022 an das Finanzamt übersenden zu können.“

Über „Mein ELSTER“ steht Benutzern ab dem 1. Juli 2022 der kostenfreie Zugang zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung. Das notwendige Benutzerkonto kann über www.elster.de beantragt werden. Wer bereits ein Benutzerkonto wegen der Einkommensteuererklärung besitzt, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung nutzen.

Was genau wird verlangt? Damit es einfacher wird, hat die Kämmerei der Stadt Wermelskirchen einen kleinen Leitfaden für die Suche erstellt. Relevant sind nämlich folgende Angaben:

Aktenzeichen / Einheitswertnummer „Diese findet man auf dem Bescheid, den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zugeschickt bekommen“, so Dirk Irlenbusch.

Flurstücksbezeichnung (Flur, Flurstück) Diese Bezeichnung finden Eigentümer im Bescheid und/oder im Grundbuchauszug.

Bodenrichtwert Der Bodenrichtwert ist faktisch ein Referenzwert, weil neben den neben den tatsächlichen, früheren Verkaufspreisen auch Schätzungen in seine Feststellung einfließen. Die entsprechenden Daten können über das Geoportal des Finanzamtes unter https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ abgerufen werden. Dort einfach wählen, ob es sich um Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) oder Grundsteuer B (Unbebaute Grundstücke, Wohn- und Nichtwohngrundstücke) handelt und anschließend die Adresse eingeben.

Größe der Grundstücksfläche Diese findet man neben dem Bodenrichtwert ebenfalls im Geoportal des Finanzamtes (siehe oben).

Größe der Gebäudefläche „Diese Angaben ergeben sich aus der ursprünglichen Baugenehmigung“, sagt der Kämmerer. „Ansonsten können diese auch beim Finanzamt nachgefragt werden.“

Art und Nutzung des Gebäudes

Unter der Hotline 0214 – 89280-1959 beantworten die zuständigen Mitarbeiter des Finanzamtes in Leverkusen von montags bis freitags jeweils von 9 bis 18 Uhr auch individuelle Fragen zur Grundsteuerreform.

Nach Abgabe der Daten an das Finanzamt werden die neuen Grundsteuerwerte ausgerechnet. Anschließend wird ein Grundsteuermessbescheid erstellt. Aus beiden ergibt sich eine Grundlage, nach der die Grundsteuer festgesetzt werden kann, informiert die Kämmerei der Stadt. Die neuen Regelungen treten allerdings erst 2025 in Kraft.

(tei.-)
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