WKNUWG kritisiert den Verkaufspreis Kommunalaufsicht: Preis für Loches-Platz ist korrekt

Wermelskirchen · Die Kritik von Henning Rehse und der WNKUWG, die Stadt veräußere den Loches-Platz unter Wert, sieht Bürgermeister Rainer Bleek nun widerlegt.

 Bürgermeister Rainer Bleek ist erleichtert.

Bürgermeister Rainer Bleek ist erleichtert.

Foto: Stephan Singer/Singer, Stephan (sng)

Ist dies der Schlusspunkt unter einer langen Diskussion über die Höhe des Verkaufspreises für den Loches-Platz, den die Stadt erzielt hat? Ein Zeichen deutet darauf hin: Die Kommunalaufsicht habe jetzt bestätigt, dass der Preis korrekt war, teilt die Stadtverwaltung mit. Die WNKUWG hatte der Stadt vorgeworfen, das Grundstück an den Investor weit unter Wert verkauft zu haben.

Bürgermeister Rainer Bleek zeigt sich erleichtert: „Ich hoffe, dass das Thema damit erledigt ist und dass die WNKUWG den Mehrheitsbeschluss des Rates akzeptiert“, sagte er auf Nachfrage dieser Redaktion. Denn der gesamte Prozess sei eng juristisch begleitet worden, drei Gutachten seien erstellt worden.

Ein Rückblick: Der Stadtrat hatte in seiner Januarsitzung den Bürgermeister beauftragt, den Loches-Platz an den Gewinner des Wettbewerbs, die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg zu verkaufen. Die Fraktion WNKUWG wollte, dass der Bürgermeister den Beschluss beanstandet. Rainer Bleek lehnte dies jedoch mit dem Hinweis ab, dass das Verfahren rechtskonform verlaufen sei. Henning Rehse habe sich hierüber bei der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises beschwert, heißt es in der Presseerklärung der Stadt. Die Kommunalaufsicht stelle nun in ihrer Antwort eindeutig fest, „dass der Beschluss des Rates der Stadt Wermelskirchen zum Verkauf des Loches-Platzes rechtmäßig ist und damit keine Anhaltspunkte vorliegen aufsichtsbehördlich gegen die Stadt vorzugehen.“

In der Begründung erläutert der Kreis: „Der Hauptvorwurf von Henning Rehse und der WNKUWG richtet sich gegen die im zeitlichen Verfahrensablauf geänderten Verkaufswerte. Tatsächlich mussten aber die beiden Wertermittlungen des Gutachterausschusses unterschiedliche Ergebnisse erbringen.“ Bei der ersten Wertermittlung im Jahr 2015, als es um einen direkten Verkauf an einen einheimischen Investor ging, standen wichtige Vorgaben des Wettbewerbsverfahrens noch nicht fest, die die Politik erst später beschlossen hat – wie die Begrenzung der Einzelhandelsflächen, überwiegende Anzahl der Geschosse, Unterscheidung zwischen Flächen für Gebäude und Freiflächen. Diese Faktoren konnten bei der zweiten Wertermittlung (2016) berücksichtigt werden und führten zu einem niedrigeren Verkehrswert, da sie die Nutzbarkeit des Grundstücks einschränken. Durch ein umfangreiches Verkehrswertgutachten, das die Stadt im Juni 2018 bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusätzlich eingeholt hat, wurde die Wertermittlung des Gutachterausschusses bestätigt. Das Fazit der Kommunalaufsicht: „Der Preis, zu dem das Grundstück letztlich verkauft wurde, (…) liegt (…) über dem ermittelten Verkehrswert und entspricht in etwa der Wertermittlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von 2016. Das Grundstück wurde somit nicht unter Wert verkauft.“

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