Verkehr in Wermelskirchen Stadt lehnt Bürgerantrag ab

Wermelskirchen · Auf der Carl-Leverkus-Straße gibt es vorerst keinen Radverkehr in beide Richtungen. Weil eine Vorschrift noch nicht inkraftgetreten ist, läuft ein Bürgerantrag ins Leere.

 Auf der Carl-Leverkus-Straße gilt zwar ein Tempolimit von 20 km/h, doch die Straße ist schmal und hat eine spezielle Topografie.

Auf der Carl-Leverkus-Straße gilt zwar ein Tempolimit von 20 km/h, doch die Straße ist schmal und hat eine spezielle Topografie.

Foto: Udo Teifel

Einen Radverkehr in beiden Richtungen auf der Carl-Leverkus-Straße wird es vorerst nicht geben. Diesen hatte Radfahrer in einem Bürgerantrag vom 8. April diesen Jahres gefordert und darauf verwiesen, dass seit dem 31. März der Entwurf der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vorläge. Darin heißt es nicht mehr „Radverkehr kann in Gegenrichtung zugelassen werden, sondern „soll zugelassen werden“. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stellt die Stadtverwaltung allerdings klar, dass „der Entwurf einer Vorschrift nicht gültig und somit auch noch nicht maßgebend ist“. Erst nach Inkrafttreten könne es zur Anwendung neuer Vorschriften kommen, daher laufe der Bürgerantrag zum jetzigen Zeitpunkt ins Leere. Mit Blick in die Zukunft führt die Stadtverwaltung zum gegenläufigen Fahrradverkehr auf der Carl-Leverkus-Straße aus: „Es ist davon auszugehen, dass bei dieser Straße eine Einzelfallprüfung erforderlich ist. Insbesondere die Aus- und Einmündungssituationen Telegrafenstraße/Carl-Leverkus-Straße sind schwierig. Trotz einem Tempolimit von 20 Stundenkilometer sind die Straßenbreite und die Topografie zu berücksichtigen, daher ist ein Begegnungsverkehr eher problematisch.“ Die Carl-Leverkus-Straße hinauffahrend sei ein Abbiegen nur nach links möglich, da bekanntermaßen die Telegrafenstraße eine Einbahnstraße und dort gegenläufiger Radverkehr nicht zulässig wäre.