Als Basis zur Erarbeitung eines neuen Schulkonzepts Stadt Wermelskirchen befragt Eltern von Grundschulkindern

Wermelskirchen · Um mehr über die Wünsche und Erwartungen der Eltern von Grundschulen in Wermelskirchen zu erfahren, hat die Stadt eine Befragung in die Wege geleitet. Bis zum 29. September sollen die Umschläge mit den Antworten an die jeweilige Schule zurückgegeben werden.

 Die Befragung der Eltern in Wermelskirchen soll als Basis zur Erarbeitung eines „langfristig tragfähigen Schulkonzepts“ dienen.

Die Befragung der Eltern in Wermelskirchen soll als Basis zur Erarbeitung eines „langfristig tragfähigen Schulkonzepts“ dienen.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Die Stadt wird zusammen mit der Planungsgruppe Bildung und Region (biregio) bis zum 29. September Eltern der Kinder in den ersten bis vierten Jahrgangsstufen befragen. Die Befragung soll laut Stadt als Basis zur Erarbeitung eines „langfristig tragfähigen Schulkonzepts“ dienen. Verwaltung und Politik hofften darum auf eine rege Teilnahme.

„Die Erfahrungen und Ansichten, aber auch die Erwartungen und Wünsche der Eltern sind mit Blick auf die weitere Entwicklung der Schullandschaft in Wermelskirchen von großer Bedeutung“, sagt Bürgermeisterin Marion Lück. Auch spielten der Betreuungsbedarf der Kinder in der Schule und die Einschätzung der Eltern über die Voraussetzungen und Chancen der einzelnen Kinder eine wichtige Rolle.

Der Fragebogen sei den Schulkindern für die Eltern über die Schulen mitgegeben worden. Mit einem beiliegenden Anschreiben hätten die Eltern detaillierte Informationen über die Befragung erhalten. Die Eltern der Grundschulkinder werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen und diesen von ihren Kindern in dem beigefügten Rückumschlag verschlossen bis spätestens Mittwoch, der 29. September, an die jeweilige Schule zurückgeben zu lassen.

Weder die Schule noch die Stadtverwaltung würden Einblick in den ausgefüllten Fragebogen erhalten. Die Elternbefragung werde in voller Anonymität durchgeführt; der Datenschutz sei dabei gewährleistet. Auch enthalte der Fragebogen keine besonderen personenbezogenen Kennzeichnungen.

(mcv)
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