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Sportvereine sollen entlastet werden Ab 2019 keine Hallengebühren mehr?

Wermelskirchen · Stadtsportverband begründet Antrag mit großer Bedeutung des Sports für Gesundheits- und Jugendförderung. Stimmt der Stadtrat zu, werden die Vereine voraussichtlich ab 2019 nicht mehr zur Kasse gebeten. 

 Die Sporthalle Schwanen nutzen Schulen und Sportvereine. So bot zum Beispiel der JHC Wermelskirchen ein Handballcamp an.

Die Sporthalle Schwanen nutzen Schulen und Sportvereine. So bot zum Beispiel der JHC Wermelskirchen ein Handballcamp an.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Die Hallennutzungsgebühren sollen jetzt endgültig abgeschafft werden. Darüber waren sich die Mitglieder im Sportausschuss einig. Die Frage in der jüngsten Sitzung  war allerdings, ab wann auf diese städtische Einnahmequelle verzichtet werden kann und darf. Denn Wermelskirchen befindet sich noch in der Haushaltssicherung, in vielen Fragen zu den Ausgaben sind der Kommune die Hände gebunden. Ist der Haushalt einmal von der Kommunalaufsicht genehmigt, sind Änderungen kaum möglich. Am Ende fand der Ausschuss aber einen Kompromiss und beschloss mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat.

Zuvor hatte Klaus Junge, Vorsitzender des Stadtsportverbandes Wermelskirchen, den Antrag begründet und einen eindringlichen Appell an die Sportpolitiker gerichtet, diese Gebühren abzuschaffen. Eingeführt wurden sie zu einem Zeitpunkt, als finanzschwache Kommunen wie Wermelskirchen dazu angehalten waren, alle Einnahmequellen auszuschöpfen und freiwillige Leistungen möglichst zu streichen. Die Hallennutzungsgebühren wurde als Einnahmeposten mit 30.000 Euro in den Etat aufgenommen. „Vereine verursachen Strom- und Wasserkosten, andere Kosten fallen nicht an“, sagte Junge. Hallen kostenlos zu Verfügung zu stellen, sei die effektivste Art der Sportförderung. Immerhin gehe es um über 7000 Mitglieder in den Sportvereinen, so Junge. Die gesundheitsfördernde und entwicklungspsychologische Bedeutung des Sports stehe außer Frage. Es sei wichtig, bereits Kinder an den Sport heranzuführen.

 Während Norbert Galonska (SDP) vorschlug, dem Beispiel des Rheinischen-Bergischen Kreises zu folgen und die Hallengebühr abzuschaffen, regte Martin Burghoff (CDU) eine schrittweise Abschaffung an. Sein Fraktionskollege Martin Bosbach unterstrich die Bedeutung des Sports: „Jeder Euro ist hier gut angelegt, wenn wir die Jugend so von der Straße holen.“

Als verfrüht bezeichnete Frank Kaluscha (Grüne) den Antrag. Zum einen sei die Stadt noch in der Haushaltssicherung, zum anderen sollte zuerst eine Bestandsaufnahme erfolgen, welcher Verein welche Eigenanteile aufbringt. „Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit.“ Dem Antrag des Stadtsportverbandes könne die WNKUWG folgen, sagte Norbert Kellner. „Sporttreibende haben ein Recht auf Gratisnutzung.“ Es ließen sich sicherlich Kompensationsmöglichkeiten finden, um die Lücke im Etat zu füllen, meinte er.

Eine sofortige Abschaffung oder gar Rücknahme der Gebührenbescheide sei nicht möglich, stellte Bürgermeister Rainer Bleek klar. „Die Rechnungen für 2017 sind rausgeschickt, einige Vereine haben bereits überwiesen.“ Außerdem sei das Haushaltssicherungskonzept genehmigt. Für den Doppelhaushalt 2017/18 gehe man von einem weichen Plus aus, das Rechnungsergebnis sei wahrscheinlich besser als die Haushaltsansätze. Daher könne man mit der Kommunalaufsicht sprechen, was in Sachen Abschaffung der Hallennutzungsgebühren möglich sei.

Die Aussage ebnete den Weg für den Kompromissvorschlag, den Ausschussvorsitzender Karl-Heinz Wilke vorstellte: Für das Jahr 2017 gibt es keine Änderung, für 2018 solle zuerst das Rechnungsergebnis zum Haushalt abgewartet werden, um eventuell mit Zustimmung des Kreises auf weitere Gebühren zu verzichten. Ab 2019 sollten keine Gebühren mehr erhoben werden, wobei Bleek anmerkte, dass für 2019 noch ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werde.

Am Freitag ergänzte die CDU-Fraktion den Antrag: Ab 2019 solle kein Entgelt für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten erhoben wird, wenn ortsansässige Vereine, Gemeinden und sonstige gemeinnützige Gruppierungen diese Räumlichkeiten nutzen wollen und ihre Veranstaltung keinen kommerziellen Zweck verfolgt.

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