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Test in der Wermelskirchener Innenstadt So schützt der Mindestabstand Radfahrer

Wermelskirchen · Die neue Straßenverkehrsordnung soll Fahrradfahrer besser schützen. Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand einhalten. Ein Test in der Innenstadt zeigt, dass das an Engstellen nicht möglich ist.

 Frank Schopphoff testet auf der Telegrafenstraße mittels einer Pool-Nudel den Mindestabstand. An der Haltestelle Rathaus kommt niemand an ihm vorbei.

Frank Schopphoff testet auf der Telegrafenstraße mittels einer Pool-Nudel den Mindestabstand. An der Haltestelle Rathaus kommt niemand an ihm vorbei.

Foto: Udo Teifel

Radfahrer sollen künftig sicherer auf Straßen unterwegs sein können: Autofahrer müssen einen großen Bogen um Radfahrer auf der Fahrbahn machen. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung sind innerorts 1,50 Meter Mindestabstand einzuhalten, wenn Lkw- und Autofahrer Zweiradfahrer überholen. Das ist ungefähr der Abstand zwischen beiden Händen bei waagerecht ausgestreckten Armen. Außerorts sind es sogar zwei Meter, deutlich mehr als die durchschnittliche Körpergröße. Vorher war nur von einem ausreichenden Mindestabstand die Rede. Studien zufolge werden Radfahrer aber regelmäßig von Kraftfahrzeugen zu eng überholt, damit gefährdet und in Stress gebracht. Doch was bedeutet die neue Abstandsregel in der Praxis? Der Sprecher des ADFC Wemelskirchen, Frank Schophoff, machte in Begleitung dieser Redaktion einen Test in der Innenstadt: