Amtsgericht Wermelskirchen Säumiger Unterhaltszahler bekommt allerletzte Chance

Wermelskirchen · Der Angeklagte hat den Unterhalt für sein 2012 in Wermelskirchen geborenes Kind nicht regelmäßig gezahlt - nicht zum ersten Mal stand er deswegen nun vor Gericht und erbat sich erneute eine Chance.

 Das Amtsgericht in Wermelskirchen am Brückenweg

Das Amtsgericht in Wermelskirchen am Brückenweg

Foto: Tim Kronner

Vor Gericht mit einer fast einstündigen Verspätung zu erscheinen, kommt selten gut an. Allerdings konnte der 31-jährige Angeklagte einen verspäteten Zug nachweisen. Er war zudem ein alter Bekannter vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen – bereits vor zwei Jahren saß man sich wegen der gleichen Sache gegenüber. Der Vorwurf gegen den Bonner lautete, dass er sich seit 2014 der Unterhaltspflicht für sein 2012 in Wermelskirchen geborenes Kind entzogen hatte.

Auf Anschreiben hatte er nicht reagiert; nachdem der Unterhalt dann festgelegt wurde, hatte er nur zweimal Geld überwiesen, und dann nur kleine, zweistellige Beträge. „Der Angeklagte arbeitet seit 2014 in Teilzeit in einem Supermarkt. Er hat den Unterhalt nicht gezahlt, auch wenn es ihm möglich gewesen wäre“, informierte der Staatsanwalt. Der Vorsitzende Richter ergänzte, dass der Angeklagte im Verfahren vor zwei Jahren angegeben habe, dass die „Situation schwierig“ gewesen sei, er dann aber zahlen würde. „Daraufhin wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Und gegen diese Auflagen haben Sie jetzt verstoßen, deswegen sind Sie hier“, sagte der Richter.

„Ich habe ja nur zwei von zwölf Monaten nicht gezahlt. Das kann ich ja nachzahlen“, sagte der 31-Jährige. Darauf gab der Richter aber nur zurück: „Wir sind hier nicht beim Wunschkonzert.“ Er wollte wissen, was denn mit diesen beiden Monaten gewesen sei. „Die habe ich wohl vergessen“, lautete die lapidare Antwort. „Ich habe Sie mehrfach angeschrieben“, gab der Richter zurück. Die Situation zöge sich schon länger hin, es sei im vorherigen Verfahren eine reine „Good-will-Entscheidung“ des Gerichts gewesen, es gegen Auflagen einzustellen.

Der Richter wollte wissen, was der Staatsanwalt denke. „Grundsätzlich finde ich es besser, den Unterhalt zahlen zu lassen, als zu verurteilen. Aber hier scheint es mir besser zu sein, eine Verurteilung auszusprechen“, sagte der. Der Angeklagte versuchte es noch einmal: „Und wenn ich Ihnen hoch und heilig verspreche, dass ich jetzt zahle?“ Der Staatsanwalt erwiderte: „Das haben Sie vor zwei Jahren ja auch getan...“

Der Richter ließ dann noch einmal Milde walten. „Mein Angebot – mein letztes Angebot! – an Sie ist: Sie zahlen ab 1. Juli den ausstehenden Unterhalt zurück. Das muss jetzt klappen, bei der ersten Verzögerung gibt es eine Geldstrafe. Ich rennen Ihnen nicht hinterher, Sie müssen die Nachweise erbringen. Wenn das funktioniert, stelle ich das Verfahren ein – aber das ist nun wirklich Ihre allerletzte Chance.“

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