Tipps der Verbraucherberatungsstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis Seriöse Schädlingsbekämpfer im Kreis

Wermelskirchen/Rhein-Berg · Der Spätsommer ist die Zeit von Wespen und Hornissen. Die Insekten kommen den Menschen manchmal sehr nahe. Schädlingsbekämpfer werden dann gerufen, die aber nicht immer seriös sind. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was Bürger beachten müssen.

Auch ein kleines Wespennest, etwa unter einem Dachvorsprung, muss der Fachmann entfernen.

Auch ein kleines Wespennest, etwa unter einem Dachvorsprung, muss der Fachmann entfernen.

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

Ob gesundheitsgefährdende Schmetterlingsraupen an den Bäumen oder das Wespennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers – diese und andere ungebetene Gäste möchte man am liebsten möglichst schnell wieder loswerden. In ihrer Not fallen Betroffene immer wieder auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein, berichtet Brigitte Becker, Leiterin der auch für Wermelskirchen zuständigen Verbraucherberatungsstelle in Bergisch Gladbach. Sie gibt Bürgern als Verbraucherschützerin die folgenden Tipps rund um die Schädlingsbekämpfung mit auf den Weg.

Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt werden. So zum Beispiel, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein Wespenstich tödlich enden kann. Allein Fachexperten dürfen entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Verbraucher können sich hierfür an die örtliche Naturschutzbehörde wenden, die über die Stadt- oder Landkreisverwaltung erreicht werden kann. Wer die Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Auch wenn die ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in den Branchenbüchern findet, so Becker. Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren. Becker: „Der Anbieter sollte eine Festnetznummer aus der Region haben. Liegt der Firmensitz nicht in unmittelbarer Nähe, können hohe Kosten für die Anfahrt anfallen.“

 Brigitte Becker. 
  Foto: Privat

Brigitte Becker. Foto: Privat

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Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 100 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. Die Kosten hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab. Muss zum Beispiel eine Hebebühne bestellt werden, um etwa an ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen, sind höhere Kosten zu veranschlagen. Bei der Verbraucherzentrale sind jedoch Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen halbstündigen und unprofessionellen Einsatz in Rechnung gestellt wurden. Brigitte Becker meint: „Es ist ratsam, vorab einen Festpreis zu vereinbaren, um böse Überraschungen bei der Rechnung zu vermeiden. Außerdem sollte die Rechnung niemals sofort an der Haustür bezahlt werden.“ Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, zum Beispiel durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag erst einmal – ob bar oder mit Karte – bezahlt, kann bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert werden.

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