Mehrheit im Fachauschuss gegen Erweiterung des Bebauungsplans Politik: Loches-Platz-Pläne nicht ändern

Wermelskirchen · Der Bebauungsplan zum Loches-Platz soll nicht um die Grundstücke Eich 12/12a/14b erweitert werden. Das machten CDU, SPD, Grüne und FÜR in der Sitzung der StuV deutlich. Die Diskussion verlief teilweise hitzig.

 Die Stadtverwaltung hat eine Planskizze erstellt, wie viele Stellplätze hinzugewonnen werden könnten, wenn das Gebäude verschoben wird. Es sind neun Stellplätze (grün umrandet). Durch die geänderte Zufahrt würde an andere Stelle Stellplätze entfallen (rot umrandet).

Die Stadtverwaltung hat eine Planskizze erstellt, wie viele Stellplätze hinzugewonnen werden könnten, wenn das Gebäude verschoben wird. Es sind neun Stellplätze (grün umrandet). Durch die geänderte Zufahrt würde an andere Stelle Stellplätze entfallen (rot umrandet).

Foto: RP/Stadt Wermelskirchen

Der Loches-Platz soll wie geplant auf der Fläche bebaut werden, für die der Bebauungsplan (BP) schon ausgearbeitet wurde – ohne eine Erweiterung um den angrenzenden Grundstücksstreifen Eich 12/12a/14b, wie es dessen Eigentümer über seinen Anwalt bei der Stadt beantragt hatte. Es müsse alles unternommen werden, damit der Investor, die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg, bauen kann und die Wermelskirchener ohne Zeitverzug bald die gewünschte Nahversorgung in der Innenstadt vorfinden: Das war der klare Tenor der politischen Mehrheit in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (StuV) am Montagabend.

Sie empfiehlt dem Rat nach einer teilweise scharf geführten Diskussion in der Sitzung, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht auszuweiten. Auch lehnten sie es ab, den Beschluss zu vertagen und diesen Punkt erst in der Ratssitzung im Dezember zu diskutieren, wie es WNKUWG, FDP und ein Vertreter des Büfo wünschten. Bis zur Ratssitzung sei genügend Zeit, sich mit der Materie auseinanderzusetzen, lautete ein Argument der Mehrheit.

Vor dem Beschluss hatte Florian Leßke, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, den umfangreichen Fragenkatalog der WNKUWG zum BP Loches-Platz beantwortet. Deren Fragen kreisten um zwei Szenarien: erstens die Umplanung des Vorhabens durch Erweiterung des BP. Würde der Gebäudekomplex in Richtung Erweiterungsfläche verschoben werden, würde sich der Parkplatz vergrößern; zweitens eine Normenkontrollklage und mögliche Folgen.

Leßke hatte dazu eine Power-Point-Präsentation vorbereitet.  Die von der Stadt erarbeiteten Lagepläne zum Loches-Platz machten deutlich, dass der Platzgewinn bei einer Erweiterung des BP-Bereichs um den Grundstücksstreifen – durch Verschiebung des Gebäudes (Richtung Schwanen) – eher gering ausfallen würde. Auf dem Parkplatz würde man nur rund neun zusätzliche Stellplätze einrichten können (Skizze oben). Und auf der Kirmes würde man auch nur einen kleineren Streifen hinzugewinnen und somit eine eher schmale Fläche für Kirmesstände (Skizze rechts oben).

Allerdings würde ein Verschieben des Gebäudeskomplexes auf dem Loches-Platz erhebliche Probleme und Nachteile bescheren. Weil beim Neubau ein Mindestabstand zu den Bürgerhäusern eingehalten muss, müsste ein Teil des geplanten Gebäudes herausgenommen und an anderer Stelle platziert werden. Hier stellte Thomas Marner, Technischer Beigeordneter, klipp und klar fest, dass der Investor die Grundrisse mit den zukünftigen Mietern –  Vollsortimenter HIT, Discounter Norma sowie Diakonie als Partner der Seniorenwohngruppen  – bereits bis ins Detail durchgeplant hat, bis hin zu den Türen und Verkaufsregalen. Die Planung sei in der sogenannten Phase 5, somit weit fortgeschritten. Ein Verschieben und Änderungen der Gebäude würde das Projekt fast in die Phase null zurückwerfen,  so Leßke.

Zur Frage, wer klageberechtigt wäre, zeigte er auf, dass grundsätzlich jeder gegen einen Bebauungsplan eine Klage einreichen könne. Nicht nur der Eigentümer des benachbarten Grundstücks, sondern beispielsweise auch andere Anlieger. Auf der anderen Seite könne aber auch die Volksbank als Käufer und Investor des Loches-Platzes klagen, wenn die Planungen aufgrund einer BP-Erweiterung und -Änderung  neu aufgerollt werden sollten. Denn schließlich wäre eine Neukonzeption für ihn mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Oder er macht einen Rückzieher.

Klagen könnten das Projekt möglicherweise um Jahre verzögern, je nachdem ob die Kläger bis zur letzten Instanz gehen, um ihre Ziele durchzusetzen. Zwar hätten Klagen keine aufschiebende Wirkung, aber durch eine Einstweilige Anordnung könnte der B-Plan erst einmal gestoppt werden  – für viele Politiker eine Horrorvorstellung. Daher appellierten CDU, SPD und Grüne eindringlich, die beschlossene Planung nicht zu ändern.

„All die Fragen hätte man vor dem Bieter-Wettbewerb stellen können“, sagte Randolph Schmidt (CDU) in Richtung WNKUWG und erinnerte an das vorangegangene Prozedere rund um den Loches-Platz-Umbau. Stefan Janosi  (Grüne) zeigte sich empört darüber, dass das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt wieder infrage gestellt wird:  „Die Würfel sind doch gefallen. Man sollte sich die Konsequenzen vor Augen führen, wenn der Investor abspringt. Die Kosten steigen, Gewerbesteuereinnahmen fehlen und Bürger müssen auf ein besseres Einzelhandelsangebot verzichten.“

 Der Lageplan zeigt das Loches-Platz-Gelände. Violett umrandet ist ein um den Grundstücksstreifen (gelb markiert) erweiterte Bebauubngsplan.

Der Lageplan zeigt das Loches-Platz-Gelände. Violett umrandet ist ein um den Grundstücksstreifen (gelb markiert) erweiterte Bebauubngsplan.

Foto: RP/Stadt Wermelskirchen
 Die Stadtverwaltung hat in dieser Skizze eingezeichnet, wie viel Platz für Herbstkirmes hinzugewonnen würde (schraffierte Fläche), wenn der Gebäudekomplex verschoben werden würde.

Die Stadtverwaltung hat in dieser Skizze eingezeichnet, wie viel Platz für Herbstkirmes hinzugewonnen würde (schraffierte Fläche), wenn der Gebäudekomplex verschoben werden würde.

Foto: RP/Stadt Wermelskirchen

Es sei fast alles in trockenen Tüchern, dass immer wieder mit Klagen und Gericht gedroht werde, schade der Stadt Wermelskirchen, warnte Jochen Bilstein (SPD). In diesem Zusammenhang machte Thomas Marner deutlich, dass die Stadt mit dem beauftragten Rechtsbeistand sehr zufrieden sei. Er reagierte damit auf die Anregung der WNKUWG, die juristischen Fragen durch ein anderes Rechtsanwaltsbüro beantworten zu lassen.

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