Schwerpunkt Bildung in Wermelskirchen Mehr männliche Grundschullehrer erwünscht

Wermelskirchen · Der Spielraum der Schulleitungen, diese Forderung nach mehr Lehrern durchzusetzen, ist jedoch begrenzt.

 Männliche Lehrkräfte findet man an der Tafel von Grundschulen selten. Ein Zustand, der geändert werden soll.

Männliche Lehrkräfte findet man an der Tafel von Grundschulen selten. Ein Zustand, der geändert werden soll.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Dringender Lehrer-Notstand und ein akuter Bedarf an Quereinsteigern lassen sich an den Grundschulen vor Ort aktuell nicht feststellen. Dennoch gibt es kritische Töne. So wünschen sich beispielsweise auch in Wermelskirchen viele Eltern und Schüler an den Grundschulen mehr männliche Lehrkräfte. Der Spielraum der Schulleitungen, diese Vorstellungen und eigene umzusetzen, ist jedoch begrenzt. Das ergibt sich aus Antworten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW auf Anfragen dieser Redaktion.

Ist die Kooperation mit Quereinsteigern eine Option, durch die bewusste Auswahl von männlichen Bewerbern dem weiblichen Überhang an Grundschulen entgegenzuwirken? Hierzu heißt es aus dem Ministerium: „Unabhängig davon, ob es sich bei der Bewerberin oder dem Bewerber um eine ausgebildete Lehrkraft mit Staatsprüfung oder um eine Seiteneinsteigerin oder einen Seiteneinsteiger handelt, ist bei jeder Auswahl für ein Einstellungsverfahren Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz zu beachten. Das heißt, dass beim Zugang zu einem öffentlichen Amt die Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung durchzuführen ist. Eine geschlechtsspezifische Bewerberauswahl ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht zulässig. Gleichwohl wünschen wir uns besonders an den Grundschulen mehr männliche pädagogische Fachkräfte.“

Welche Freiheiten haben Grundschulleitungen bei der Auswahl von Quereinsteigern? Dazu heißt es aus Düsseldorf: „Grundsätzlich besetzen die Schulen in Nordrhein-Westfalen offene Lehrerstellen mit grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer. In den Fällen, in denen das absehbar nicht gelingt, können die Schulen auch entscheiden, eine Ausschreibung zu öffnen, sodass sich auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bewerben können.“
Existieren Richtlininien für Schulleitungen, die verhindern, dass an den Grundschulen auch Quereinsteiger arbeiten, die für die Arbeit mit Kindern ungeeignet sind?  „Selbstverständlich achten die Schulen bei der Einstellung von Seiteneinsteigern darauf, Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen, die für die zu besetzende Stelle geeignet sind, ein pädagogisches Verständnis mitbringen und Freude daran haben, Kindern etwas beizubringen“, heißt es aus dem Ministerium. Selbstverständlich seien „ungeeignete Seiteneinsteiger im Rahmen der Bestenauslese durch die Auswahlkommission nicht auszuwählen. Mit der Einstellung verpflichten sich Seiteneinsteiger in der Schulform Grundschule, an der einjährigen Pädagogische Einführung teilzunehmen, die in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis abzuleisten ist. Sollte sich während dieser Zeit herausstellen, dass die Seiteneinsteigerin oder der Seiteneinsteiger für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ungeeignet ist und sich daher nicht bewährt hat, wird das Beschäftigungsverhältnis beendet beziehungsweise nicht verlängert.“

(mela)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort