Zeuge verfing sich in Widerspruch Unfallhergang nicht eindeutig – Gericht fordert Gutachten an

Wermelskirchen · Der 62-jährige Fahrer eines Lkw stand vor dem Amtsgericht, weil er sich nicht um eine von ihm verursachte Beschädigung an einem anderen Kraftfahrzeug gekümmert haben soll. Der Vorwurf der Fahrerflucht stand im Raum. Der Angeklagte verneinte.

Er könne sich an den Vorfall noch gut erinnern. Er habe mit seinem Lkw in der Warteschlange vor einem Bauhandel mit ausgeschalteter Zündung darauf gewartet, dass er zum Beladen an die Reihe komme. Plötzlich habe der Fahrer des hinter ihm stehenden Fahrzeuges an seine Scheibe geklopft und ihm vorgehalten, er habe sein Auto beschädigt.

„Das ging ja gar nicht“, sagte der Angeklagte. „Mein Wagen stand.“ Dann habe er sich nicht weiter darum gekümmert. Der Autofahrer schilderte den Sachverhalt anders: Er habe den Angeklagten aufgefordert, aus seinem Fahrzeug auszusteigen und sich den Schaden an seinem Firmenwagen anzusehen. Das habe der Mann auch getan, habe aber abgewunken und sei wieder eingestiegen. Der Geschädigte fuhr nach seiner Abfertigung zu seiner Firma und meldete den Schaden der Firmenleitung. Sie informierte die Polizei. Wie sich der Unfall genau ereignet hatte, wollte der Richter wissen. Der Zeuge sagte aus: Der vor ihm stehende Lkw des Angeklagten habe sich plötzlich rückwärts in Bewegung gesetzt und seinem Auto eine Beule zugefügt. Das sei so schnell passiert, dass er keine Zeit gefunden habe, die Zündung zu betätigen und zu hupen. Das kam dem Gericht seltsam vor. Bei der Polizei hatte der Zeuge nämlich angegeben, dass er mehrfach gehupt habe, um den Vordermann zu warnen. Darüber hinaus erschien dem Gericht das Verhalten des Zeugen sonderbar: Es sei schon aus Versicherungsgründen üblich, bei einem nicht selbst verursachten Schaden an einem Firmenfahrzeug sofort die Polizei zu rufen und den Schaden zu melden. Das habe der Zeuge nicht getan. Er sei zunächst zu seiner Firma gefahren. Auf den der Akte beiliegenden Fotos war nicht eindeutig zu erkennen, ob die Beule allein durch Rückwärtsfahren des Verursachers verursacht worden war.

Das Gericht beschloss, das Verfahren zu vertagen, bis die Antworten eines Gutachters auf folgende Fragen vorliegen: Rührt die Delle in der Fronthaube des geschädigten Autos von der Kollision mit dem davor stehenden Lkw her? Wenn ja: Welches hat Fahrzeug hat sich bewegt und welches stand?

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