Amtsgericht Wermelskirchen Letztmals Geldstrafe für Wiederholungstäter

Wermelskirchen · Ein dreifacher Familienvater aus Wermelskirchen musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er in Remscheid ohne Führerschein in eine Fahrzeugkontrolle kam. So sei der 39-Jährige am 20. Oktober des Vorjahres auf der Bismarckstraße kontrolliert worden.

 Fahren ohne Führerschein – zum wiederholten Male saß dafür ein Wermelskirchener auf der Anklagebank.  Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

Fahren ohne Führerschein – zum wiederholten Male saß dafür ein Wermelskirchener auf der Anklagebank. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

Foto: dpa/Oliver Berg

Dabei hatten die Polizeibeamten festgestellt, dass der Mann zum einen keine Fahrerlaubnis vorzeigen konnte und zum anderen noch eine Restalkoholmenge von 0,4 Promille im Blut hatte.

Das sei zwar noch in Ordnung, deute aber auf ein ganz anderes Problem hin, sagte der Richter nach den Ausführungen des Angeklagten zur Sache. „Ich hatte verschlafen, war spät dran und musste zur Arbeit. Ich hatte am Vortag vergessen, den Wecker zu stellen“, sagte der 39-Jährige. Seinen Führerschein hatte er, ebenfalls im Vorjahr, für drei Jahre auf Bewährung abgeben müssen. „Ich hatte schon eine Abmahnung bei der Arbeit bekommen, da wollte ich weiteren vermeiden und bin eben mit dem Auto hingefahren“, sagte der Angeklagte.

Der Richter sagte nach einem Blick ins Zentralregister: „2008, 2012, 2014, 2015: Immer wegen Fahrens ohne Führerschein. Irgendwie scheint bei Ihnen die Bewährung nicht auszureichen.“ Das Problem liege aber seiner Meinung ohnehin woanders. „Wenn Sie am Vortag trinken, vielleicht auch regelmäßig, macht das Ihr Körper auf Dauer nicht mit“, sagte der Richter. Vielleicht sollte der Angeklagte dringend einmal die Reißleine ziehen. „Sie müssen Ihre Abende in den Griff bekommen. Die Abmahnung hat es ja vermutlich auch wegen Zuspätkommens gegeben, oder?“

Der Angeklagte bejahte dies kleinlaut. Die Zahl der Voreintragungen spreche hier eine deutliche Sprache, sagte der Richter weiter. Die Staatsanwältin sah nach der Beweisaufnahme den Vorwurf als bestätigt an. „Der Angeklagte hat sich geständig geäußert, zudem zeigte er Reue und Einsicht, das spricht zu seinen Gunsten“, sagte die Staatsanwältin. Dagegen sprächen indes die zahlreichen und einschlägigen Vorstrafen. „Ich kann vertreten, hier letztmalig eine Geldstrafe auszusprechen, da die letzte Verurteilung nun schon etwas länger zurückliegt.“ Sie forderte 90 Tagessätze zu 30 Euro und eine sechsmonatige Führerscheinsperre.

Dem schloss der Richter sich in seinem Urteil an, ergänzte aber: „Man muss schon überlegen, ob hier wirklich noch einmal eine Geldstrafe möglich ist. Ich kann Ihnen eines sagen: Wenn Sie noch einmal wegen eines solchen Delikts hier sitzen, dann wird das eine Freiheitsstrafe geben.“ Dann sei zudem fraglich, ob diese dann noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. „Sie sind schließlich Wiederholungstäter“, betonte der Richter.

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