Betrügerin aus Wermelskirchen Therapie und Bewährungsstrafe

Wermelskirchen · Eine 29-Jährige aus Wermelskirchen war langjährige Wiederholungstäterin. Letztmalig wurde sie nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 Eine 29-Jährige aus Wermelskirchen musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten.

Eine 29-Jährige aus Wermelskirchen musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten.

Foto: dpa/Uli Deck

In der Verhandlung gegen eine 29-jährige Frau aus Wermelskirchen vor dem Amtsgericht ging es wirklich um etwas. Das stellte auch der Verteidiger der jungen Frau fest. „Wir sprechen hier im Fall einer erneuten Bewährungsverletzung von einer mehrjährigen Gefängnisstrafe“, sagte er.

Diesmal ging es um ein über eBay angebotes iPhone 12 ProMax, das sie an einen 21-Jährigen für 830 Euro verkauft hatte – ohne es diesem allerdings nach Überweisung des Betrags zukommen zu lassen. Im zweiten Fall ging es um einen vermeintlichen Gutschein des Modegeschäfts H&M in Höhe von 100 Euro, den die Angeklagte für 70 Euro ebenfalls über eBay verkauft hatte.

Im Rahmen der Verhandlung wolle seine Mandantin keine Angaben machen, daher konnte sich das Gericht nur an den Aussagen der beiden als Zeugen geladenen Geschädigten orientieren. Da es jedoch in der Anklageschrift um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs ging, sah sich die Staatsanwältin vor allem die Kontobewegungen ganz genau an. Aus denen wurde ersichtlich, dass die Angeklagte ein ganz normales Leben auf finanziell recht niedrigem Niveau führte. Was hingegen vorhanden war, waren seit 2010 viele Eintragungen im Bundeszentralregister, bei denen es immer wieder um den Vorwurf des Betrugs ging. Für zwei Verurteilungen zu einmal zehn Monaten und einmal einem Jahr auf Bewährung hatte die 29-Jährige laufende Bewährungen, gegen die sie nun mit den beiden Fällen aus dem April und November 2021 verstoßen hatte.

Die junge Frau stand bereits seit 2015 unter Bewährung – immer mit dem gleichen Bewährungshelfer, der ebenfalls zur Verhandlung erschienen war. Der schilderte eine Persönlichkeit, die schon seit ihrer Kindheit viel Schlimmes erlebt habe. Für ihn sei die einzige Lösung ihrer Probleme in einer stationären Therapie zu finden. „Sie hat schon viele Versuche der ambulanten Therapie hinter sich gebracht – das hat nie zum Erfolg geführt. Wohin die Angeklagte jedenfalls nicht gehört, ist ins Gefängnis. Daher bitte ich das Gericht darum, sie noch einmal zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen – mit der Auflage einer stationären Therapie“, sagte er. Nur so könne die junge Frau endlich zur Ruhe kommen, denn sie sei extrem getrieben.

Eigentlich sei eine Gefängnisstrafe unumgänglich, sagte die Staatsanwältin mit Blick auf die umfangreichen Vorstrafen. Sie sei aber von der guten Sozialprognose, die vom Bewährungshelfer gegeben worden sei, überzeugt. Daher, „als letzte Chance für Sie“, wie sie in Richtung der 29-Jährigen sagte, fordere sie neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung mit Wiedergutmachung der Schulden und einer stationären Therapie als Auflagen. Der Rechtsanwalt ging damit fast einher, forderte allerdings sechs Monate Haft auf Bewährung, da er betonte, dass seine Mandantin schon wesentlich unauffälliger geworden sei. Dennoch sehe er auch die Lösung in einer stationären Therapie.

Der Richter entschied letztlich auf neun Monate Haft auf Bewährung. Um die Therapie müsse die Angeklagte sich selbst kümmern. Das hatte die 29-Jährige auch als ihren großen Wunsch geäußert.

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