Klimaschutz in Rhein-Berg Kreistag beschließt Förderung für E-Lastenräder

Wermelskirchen/Rhein-Berg · Sowohl das Klimaschutzteilkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis zur Anpassung an den Klimawandel als auch die Förderung von Solarenergie wurden vom Kreistag beschlossen. Zudem stimmte der Kreistag einer Verlängerung und Erweiterung der E-Lastenradförderung zu.

 Auch Privatpersonen können jetzt eine Förderung für ein E-Lastenrad beantragen.

Auch Privatpersonen können jetzt eine Förderung für ein E-Lastenrad beantragen.

Foto: dpa/Sina Schuldt

In der jüngsten Sitzung des Kreistags wurden einige Vorhaben aus dem Bereich Klimaschutz und Mobilität durch die Politik verabschiedet. Die Kreisverwaltung, unterstützt durch die kreisangehörigen Kommunen, hat im vergangenen Jahr zwei Fachbüros mit der Erstellung des Klimaschutzteilkonzepts beauftragt. Das nun fertiggestellte Klimaanpassungskonzept soll als Handlungsleitfaden für klimaanpassungsrelevante Vorhaben dienen. Der Kreistag stimmte dem Konzept einstimmig zu.

Der Kreisausschuss zeigte sich außerdem überzeugt, dass das Potenzial der Sonne zu nutzen ein wichtiger Schritt ist, um die Klimaziele des Kreises zu erreichen. Daher hat er das Konzept zur Förderung der Solarenergie für den Kreis im Juni 2021 beschlossen. Das Solarkonzept gibt eine Nutzung von 80 Prozent des Photovoltaik-Dachflächenpotenzials im Kreis bis 2030 vor. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, die im Konzept aufgeführten Maßnahmen des Solarkonzepts für den Kreis sukzessive umzusetzen. Der nun vorgeschlagenen Priorisierung der Vorhaben stimmte der Kreistag mehrheitlich zu.

Im Rahmen des Klimaschutzkonzepts wird außerdem die E-Lastenradförderung im Kreis verlängert – und erweitert. Nun können auch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Hierfür werden 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diesem Vorhaben stimmte der Kreistag zu. Dem gemeinsamen Antrag der CDU und der Grünen, die bereits beschlossene Förderung bis 2024 zu verlängern, wurde in der Sitzung mehrheitlich zugestimmt. Die beiden Fraktionen forderten zudem, dass der Zuschuss von 50 auf 80 Prozent angehoben werden soll, wenn die antragstellende Person laut Berechnung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tagesbetreuung für Kinder ab drei Jahre von der Beitragszahlung befreit ist.

Diese Anbindung an die Elternbeitragssatzung als Entscheidungsgrenze wurde jedoch nicht beschlossen, da der administrative Aufwand für die Verwaltung sehr hoch sein könnte. Die Verwaltung soll nun zunächst einen Vorschlag für eine Sozialkomponente bei der Förderung erarbeiten.

Bisher konnten ausschließlich Gewerbetreibende und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen sowie gemeinnützig anerkannte Vereine aus dem Kreis eine Förderung für ihr E-Lastenrad beantragen. Die Öffnung für Privatpersonen ist in der stetigen Nachfrage privater Personen begründet. Gefördert werden auch Lastenräder ohne batterieelektrische Unterstützung sowie Anhänger.

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