Coronavirus Als Veranstalter das Risiko einschätzen

Rhein-Berg · Nicht nur bei Privatpersonen, auch unter Veranstaltern besteht Unsicherheit: Müssen Veranstaltungen wegen des Coronavirus abgesagt werden? Der Rheinisch-Bergische Kreis informiert über Risikofaktoren und Handlungsempfehlungen.

 Eine mögliche Maßnahme, um das Ansteckungsrisiko zu verringern: Das Messen der Körpertemperatur am Einlass, wie hier am Eingang der Messe Hannover.

Eine mögliche Maßnahme, um das Ansteckungsrisiko zu verringern: Das Messen der Körpertemperatur am Einlass, wie hier am Eingang der Messe Hannover.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden bereits viele Großveranstaltungen abgesagt, die Messe Düsseldorf etwa sagte alle Eigenveranstaltungen im März ab. Denn neben Ansteckungen im privaten und beruflichen Umfeld gab es in den vergangenen Wochen Ausbrüche des Virus im Zusammenhang mit größeren Veranstaltungen: die Karnevalssitzung in Gangelt (Kreis Heinsberg) und andere Karnevalsveranstaltungen, Konferenzen in Singapur und Gottesdienste in Südkorea.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises empfiehlt Veranstaltern, sich an den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts zu orientieren. Danach sollte zuallererst der Teilnehmerkreis untersucht werden: Wie viele Menschen kommen zusammen, wie hoch ist die Dichte? Nehmen ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen teil? Kommen Teilnehmer aus bekannten Risikogebieten?

Darüber hinaus sind auch Dauer und Art der Veranstaltung ausschlaggebend: Wie intensiv stehen die Teilnehmenden in Kontakt? Eine Tanzveranstaltung etwa wird als risikogeneigt eingestuft.

Auch am Veranstaltungsort können Risikofaktoren abgelesen werden: Sind bereits Infektionen in der Region aufgetreten? Findet die Veranstaltung im Freien oder drinnen statt? Ist die Belüftung der Räume ausreichend und sind Möglichkeiten zur Handhygiene vorhanden?

Das Robert-Koch-Institut stellt auch eine Liste von Maßnahmen zur Verfügung, die getroffen werden können, um das Risiko einer Übertragung und schwerer Folgeausbrüche zu verhindern. Dazu zählen die aktive Information der Teilnehmenden über Hygieneregeln, der Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen und ein Eingangsscreening. Außerdem empfiehlt das Institut, die Teilnehmenden zentral zu registrieren, um sie im Fall eines Ausbruchs schnell ermitteln zu können.

Die vollständigen Handlungsempfehlungen gibt es online unter www.rki.de. Bei weiteren Fragen steht auch das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises unter 02202 132213 beratend zur Verfügung.

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