Corona in Wermelskirchen Kreis bereitet Allgemeinverfügung vor

Wermelskirchen · Offiziell ist Wermelskirchen noch kein Risikogebiet. Das liegt an der Datenübermittlung ans Landeszentrum für Gesundheit. Sobald der Inzidenzwert dort bestätigt ist, erlässt der Kreis die Allgemeinverfügung für die Gefährdungsstufe 2.

 Wegen der steigenden Corona-Fälle im Kreis wird die Maskenpflicht ausgeweitet.

Wegen der steigenden Corona-Fälle im Kreis wird die Maskenpflicht ausgeweitet.

Foto: Kathrin Kellermann

Das Problem ist derzeit die Datenübermittlung. Die sorgte nämlich dafür, dass der Rheinisch-Bergische Kreis am Wochenende noch gar nicht „offiziell“ Risikogebiet im juristischen Sinne war, obwohl sich seit Freitag die Corona-Fallzahlen über den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner entwickeln. Der Kreis hatte bereits Freitag den Inzidenzwert von 50,8 gemeldet – damit treten die neuen Landesverodnungen in Kraft. Doch dem Landeszentrum für Gesundheit (LZG) lagen noch andere Zahlen vor: Bis Sonntag Nacht wurde hier 47,7 als 7-Tage-Inzidenz genannt. Der Kreis versucht, die Verwirrung zu erklären: „Es kommt leider schon mal zu abweichenden Zahlen zwischen den tagesaktuell abendlichen Fallzahlmeldungen des Kreises an die Medien und der Aktualisierung des LZG-Dashboardes aufgrund abweichender Eingabezeiten. Dies kann an Wochenenden besonders der Fall sein“, so die Info von Samstag. Erst, wenn das LGZ offiziell feststellt, dass der Rheinisch-Bergische Kreis über den kritischen Wert von 50 geschossen ist, gilt auch Wermelskirchen als Risikogebiet. „Das wird schnell der Fall sein“, heißt es aus dem Kreis, der dann schnell reagieren muss: „Innerhalb eines Tages werden wir dann eine Allgemeinverfügung erlassen und den Status der sogenannten Gefährdungsstufe 2 feststellen. Dann gilt die neue Rechtsverordnung, die das Land erlassen hat.“ Das sind die verschärften Schutzmaßnahmen: Ab einem Inzidenzwert von 50 gilt die Region als Gefährdungsstufe 2 und deshalb sind Feste nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind nur mit maximal fünf Personen oder zwei Hausständen möglich. Außerdem wird eine Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr morgens eingeführt. Es gilt Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1.50 Metern nicht eingehalten werden kann. Sollte der Inzidenzwert auch nach zehn Tagen nicht zum Stillstand kommen, schreiben die Kommunen zusätzliche Schutzmaßnahmen vor. Von Sonderregelungen sieht der Rheinisch-Bergische Kreis aufgrund eines einheitlichen Vorgehens im Land NRW zunächst ab, heißt es.

Der Krisenstab des Kreises spricht jedoch dringende Empfehlungen aus: Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht am Steh- und Sitzplatz sowie in Sportstätten – auch im Freien am Sitzplatz. Verzicht von Alkohol-Ausschank bei Sportveranstaltungen im Freien und Nachverfolgbarkeit von Besuchern.

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