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Politik in Wermelskirchen Kommunalaufsicht stellte keine Pflichtverletzung fest

Wermelskirchen · Die AfD hatte Jochen Bilstein (SPD) nach einer Ausschusssitzung Ende November 2021 demokratieschädigendes Verhalten vorgeworfen.

 Jochen Bilstein ist mehr als 20 Jahre SPD-Fraktionschef.

Jochen Bilstein ist mehr als 20 Jahre SPD-Fraktionschef.

Foto: Kathrin Kellermann

Nach einer Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Verkehr Ende November vergangenen Jahres hatte der AfD-Fraktionsvorsitzende Karl Springer die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises eingeschaltet. Der Grund: SPD-Fraktionsvorsitzender Jochen Bilstein hatte in der Sitzung erklärt, dass sich die Mitglieder seiner Fraktion zukünftig an keiner Beratung und Abstimmung von AfD-Anträgen beteiligen werden: „Die AfD ist für meine Fraktion und mich eine zutiefst antibürgerliche, fremdenfeindliche und nach meinem Demokratieverständnis in vielen ihrer Inhalte und vor allem Aussagen führender Funktionäre demokratiegefährdende Partei. Daher werden sich Mitglieder der SPD-Fraktion zukünftig persönlich an keiner Beratung und Abstimmung von Anträgen beteiligen, die von AfD-Vertretern eingebracht werden.“ So die Worte, die Bilstein schriftlich zur Erfassung im Sitzungsprotokoll abgab.

Zu dieser Erklärung des SPD-Fraktionsvorsitzenden kam es, nachdem die AfD im Ausschuss einen Antrag zur „Erstellung eines umfassenden Innenstadtkonzepts durch die Verwaltung“ vorgelegt hatte, den der Fachausschuss mehrheitlich bei einer AfD-Ja-Stimme ablehnte. Jochen Bilstein hatte daraufhin die Erklärung abgegeben und außerdem noch bemerkt, im Wermelskirchener Rat würden Vertreter der AfD versuchen, über Anträge, die nachweislich so oder in ähnlicher Weise bereits gestellt worden seien, oder über Themen, die auch von anderen Fraktionen in der Sache nicht zu beanstanden wären, mit anderen Fraktionen Gemeinsamkeiten herzustellen. „Dieses Verfahren, sich um ein bürgerliches Mäntelchen zu bemühen, kennt man in Deutschland aus der Geschichte und man kennt die Folgen“, sagte Bilstein.

Karl Springer bewertete sowohl die Erklärung als auch diese weiteren Äußerungen als „Pflichtverletzung und demokratieschädigendes Verhalten“. Der SPD-Fraktionsvorsitzende habe mit seinem gezeigten „undemokratischen und unkollegialen Verhalten wissentlich dem Ansehen aller Politiker und die Akzeptanz politischer Prozesse in der Öffentlichkeit geschädigt“, meinte Springer. Bilstein trage zur Spaltung und Hetze bei. Nach Auffassung der AfD habe „Herr Bilstein mit seiner Haltung die Aufgabe und Pflicht, zu deren Erfüllung er sich, genau wie alle anderen Ratsmitglieder, als gewähltes Mitglied im Rat freiwillig bereit erklärt hat, missachtet“. Dazu gehöre es unter anderem, Argumente und Sachverhalte anzuhören, auszutauschen und zu prüfen und sich für das Wohl der Stadt einzusetzen.

Karl Springer sah sich nach eigenen Angaben „daraufhin gezwungen, den Sachverhalt den aufsichtsführenden Organen zur Beurteilung vorzulegen“ und schaltete die Kommunalaufsicht des Kreises ein. Diese bat er um Prüfung des Vorfalls, nachdem Bürgermeisterin Marion Lück der Forderung der AfD, „eine Erklärung zum Verhalten des Herrn Bilstein“ in der nächsten Ratsitzung abzugeben, nicht erfüllte. In ihrer Antwort an die AfD, das der Redaktion vorliegt, verweist die Bürgermeisterin dabei darauf, dass es sich bei der Angelegenheit um einen politischen und nicht um einen rechtlichen Streit handele.

Die Bürgermeisterin teilte unserer Redaktion nun das Ergebnis der Prüfung der Kommunalaufsicht mit. Diese habe ihr schriftlich bestätigt, „dass sie zu dem von Herrn Springer vorgetragenen Sachverhalt und angefügten Unterlagen weder einen Rechtsverstoß der Stadt Wermelskirchen bzw. der Bürgermeisterin noch Pflichtverletzungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden oder der Bürgermeisterin feststellen konnte“. Es handele sich der Aufsicht zufolge hierbei vielmehr um eine politische Diskussion und die Ausübung des freien Mandats.

(ala)
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