Kindertagesstätten in Wermelskirchen Keine Kita-Plätze in der Stadt für die Familie aus Höhrath

Wermelskirchen · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat jetzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, dass Familien, die nicht in Wermelskirchen wohnen, keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.

 Höhrather bekommen in Wermelskirchen keine Betreuungsplätze in Kitas.

Höhrather bekommen in Wermelskirchen keine Betreuungsplätze in Kitas.

Foto: Joachim Rüttgen

Jetzt ist es wohl endgültig vorbei: Die Familie, die von Wermelskirchen nach Höhrath umgezogen ist, aber Betreuungsplätze in einer Kindertagesstätte in Wermelskirchen beansprucht hatte, wird nicht weiter klagen. Immerhin liegt nun auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vor. Und das OVG Münster hat jetzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln bestätigt, wonach für die Familie kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Stadt besteht. „Damit ist die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung vollumfänglich gestützt worden“, verkündet Bürgermeister Rainer Bleek. Denn: „Zunächst muss die Versorgung der Wermelskirchener Kinder eindeutig Priorität haben, solange wir noch nicht alle Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz von Eltern mit Wohnsitz in unserer Stadt erfüllt haben.“

Für die Eltern, die auf zwei Kita-Plätze geklagt hatten, dürfte die Enttäuschung zwar groß sein, aber wie diese Redaktion erfahren hat, ist zumindest die Betreuung der beiden Kinder mittlerweile geregelt. Die Höhrather Familie soll die Zusage für die beiden Kita-Plätze an einer anderen Kindertagesstätte in einer anderen Stadt bekommen haben. Und da gewöhnen sich die Steppkes hoffentlich auch ganz schnell ein.

(kel)
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