Sekundarschule in Wermelskirchen Jogginghosen-Verbot verstößt gegen das Grundgesetz

Wermelskirchen · In der Antwort auf eine Fachaufsichtsbeschwerde von Eltern erklärt die Bezirksregierung Köln das Verbot der Sportklamotte für ungültig. Ein Vater rät anderen Eltern in Wermelskirchen dazu, den Rechtsweg zu gehen.

 Das Jogginghosen-Verbot an der Sekundarschule Wermelskirchen schlägt deutschlandweit hohe Wellen.

Das Jogginghosen-Verbot an der Sekundarschule Wermelskirchen schlägt deutschlandweit hohe Wellen.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel
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