Schulinklusion in Wermelskirchen Inklusionshelfer angemessen bezahlen

Wermelskirchen · Lebenshilfe und Schulleitungen richten flammenden Appell an den Schulausschuss. Inklusionshelfer sollen genauso vergütet werden wie die sogenannten Schulbegleiter, die sich in Einzelbetreuung um Kinder kümmern.

 Die Inklusionshilfe an Schulen muss bestehen bleiben. Das fordern Lebenshilfe und die Schulleitungen.

Die Inklusionshilfe an Schulen muss bestehen bleiben. Das fordern Lebenshilfe und die Schulleitungen.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Die Inklusionshilfe an Schulen in Wermelskirchen müsse bestehen bleiben und besser bezahlt werden. Auf diese Forderung lässt sich ein flammender Appell zusammenfassen, den der Geschäftsführer der Lebenshilfe Bergisch Land, Axel Pulm, und die Sprecherin der Wermelskirchener Schulleitungen, Katrin Wagner (Leiterin der Schwanenschule), an den Schulausschuss richteten. Das Inklusionshilfeprojekt der Schulleitungen, das in den Strukturen der Lebenshilfe eingebettet ist, wäre etwas ganz besonderes, auf das andere Kommune schauen, betonte Katrin Wagner: „Schule hat sich geändert, die Bedeutung von Inklusion ist viel höher und Wermelskirchen hat früh angefangen, an allen Schulen Inklusion bereitzustellen.“ Die Schulleiterin führte vermeintlich banale Beispiele für den Bedarf an: „Kinder können ihre Schnürsenkel nicht binden, den Reißverschluss nicht schließen, finden den roten Schnellhefter im Tornister nicht und Eltern lesen mangels Zeit oder wegen sinkendem Engagement die Briefe nicht.“

Das Projekt müsse über 2023 hinaus – bis dahin besteht die Zusage der Stadt – bestehen bleiben, als „Knackpunkt“ bezeichneten Axel Pulm und Katrin Wagner die Vergütung der Inklusionshelfer. Bei denen handelt es sich nicht um die in der Einzelbetreuung von Kindern tätigen Helfer, sondern um derzeit neun Mitarbeiter auf knapp vier Stellen, deren „Leistung dem gesamten schulischen Ablauf“ gilt, wie Axel Pulm es beschrieb: Diese Helfer könnten flexibel nach Bedarf und klassenübergreifend eingesetzt werden. „Nachdem es zuvor drei Schuljahre in Folge nur jährliche Zusagen für das Fortbestehen gab, sind wir mit der Laufzeit von vier Jahren seit 2019 vom Projektcharakter weg und haben seither eine echte Perspektive“, skizzierte der Lebenshilfe-Chef. Aber: Diese Inklusionshelfer würden derzeit nach dem Tarif einer Hilfstätigkeit bezahlt, diejenigen in der Einzelbetreuung von Schülern (auch Schulbegleiter genannt) deutlich besser. „Wenn einer unserer Schulinklusionshelfer in die Einzelbetreuung wechseln würde, hätte er monatlich 700 Euro brutto mehr“, rechnete Axel Pulm vor. Die schlechtere Bezahlung entspreche nicht der professionellen Tätigkeit, zudem habe sich ein fester Personalstamm mit hohem Berufsethos entwickelt. Die Inklusionshelfer müssten genauso bezahlt werden wie die Schulbegleiter. Das verursache ab 2023 Mehrkosten in Höhe von 46.000 Euro, um die „seit sieben Jahren gute Zusammenarbeit fortzuführen“.

Derzeit summieren sich die städtischen Kosten für die Inklusionshelfer auf jährlich 112.620 Euro, wovon 66.000 Euro durch Landesmittel gedeckt sind. Bei einer Anpassung der Gehälter würden es 158.848 Euro bei gleichbleibendem NRW-Zuschuss werden.

Einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen mit dem Ziel, der Forderung von Lebenshilfe sowie Schulleitern zu entsprechen sowie erstmalig das Gymnasium in das Projekt einzubeziehen, zogen die beiden Antragsteller kurzfristig von der Tagesordnung ohne Erklärung während der Schulausschusssitzung zurück. Im Anschluss an die Sitzung erläuterte Frank Kaluscha (Die Grünen) im Gespräch mit unserer Redaktion das Problem. Demnach habe Bürgermeisterin Marion Lück die beiden Fraktionen vor Sitzungsbeginn darauf hingewiesen, dass die Höhe der beantragten Ausgabensteigerung eine erneute Ausschreibung nötig machen könnte, womit eine Fortschreibung der Schulinklusion mit der Lebenshilfe als Projektträger zumindest nicht garantiert wäre. „Wir werden das prüfen, überdenken und dann einen neuen Antrag formulieren“, kündigte Ralf Weber (SPD) an.

Soll die Gehaltserhöhung, wie von Katrin Wagner und Axel Pulm gefordert, im kommenden Jahr greifen, muss sie im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 beschlossen werden.

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