Wermelskirchener angeklagt Im Internet bestellte Baumrinde führt vor Gericht

Wermelskirchen · Weil ein 43-jähriger Wermelskirchener Kleidung färben und dafür Drogenhaltige Rinde verwenden wollte, musste er sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten.

Manche Fälle, die vor dem Amtsgericht verhandelt werden, hätten auch von Drehbuchautoren stammen können. Da war beispielsweise ein 44-jähriger Mann aus Wermelskirchen, der in seiner Freizeit Batik-Kleidung fertigte. Um einen roten Farbton herzustellen, hatte der arbeitslose Garten-Landschaftsbauer bei einem Versandhandel aus den Niederlanden Baumrinde bestellt.

Der Anklagevorwurf, der sich auf den Bestellvorgang im Oktober 2018 bezog, umfasste zwei Punkte – einmal seien 506 Gramm Baumrinde bestellt worden, in der der psychoaktive Wirkstoff Dimethyltriptamin (DMT) enthalten sei. Diese Sendung sei vom Zoll abgefangen worden. Eine zweite Sendung von wiederum rund 500 Gramm Rinde sei beim Angeklagten angekommen, weshalb er sich nun wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten musste.

Ja, so räumte der Rechtsanwalt des Angeklagten direkt ein, sein Mandant habe die Ware bestellt. „Es gibt derzeit eine große Welle an Ermittlungen wegen dieser Art von Baumrinde – die aber tatsächlich zum Färben von Stoffen verwendet werden kann. Mein Mandant hatte keine Ahnung davon, dass in der Rinde Drogen enthalten sind“, sagte der Anwalt. „In der Anklage ist keine Feststellung zur Wirkstoffkonzentration angegeben.“ Das sei verfahrenstechnisch nicht in Ordnung.

Das räumte auch die Amtsrichterin ein. „Es gibt ein Gutachten der Rechtsmedizin Münster über den Wirkstoff im Asservat, aber es fehlt tatsächlich die Konzentration des Wirkstoffs“, sagte sie. Dennoch sei unbestritten, dass das DMT in der Baumrinde enthalten sei. Was er denn färben wollte, fragte sie den Angeklagten. „Shirts und Hosen für den Eigengebrauch. Man kocht die Kleidung, gibt Essigsäure und die Baumrinde dazu. Aber das funktionierte nicht so gut, deswegen habe ich die Baumrinde nicht noch ein weiteres Mal verwendet“, sagte der Angeklagte dazu.

Woher er von die Rinde als Färbstoff gewusst habe, fragte die Richterin. Er habe sich im Internet informiert, kam die Antwort. „Ich habe das auch getan – und direkt einen Artikel gefunden, in dem stand, dass die Rinde sowohl als Färbstoff als auch als Droge verwendet werden kann“, gab die Richterin zurück. Das habe er im Nachhinein auch entdeckt, sagte der Angeklagte. „Allerdings muss man die Rinde ja wohl auch noch extra behandeln, um sie als Droge zu verwenden“, ergänzte er. Das habe er nicht getan.

Weil in der Anklageschrift die Wirkstoffkonzentration fehlte und der Angeklagte keine Vorstrafen hatte, stellte die Richterin das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ohne weitere Auflagen ein.

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