Wermelskirchener vor Gericht Identitätsdiebstahl in zwei Fällen – hohe Geldstrafe für 59-Jährigen

Wermelskirchen · Bei der Verhandlung über Identitätsdiebstahl bewies der 59-jährige Angeklagte aus Wermelskirchen Standhaftigkeit – dass er die gesamte Verhandlung über bei seiner Aussage blieb, half ihm letztlich aber nicht.

 Der 59-jährige Wermelskirchener erklärte immer wieder, er habe von dem Identitätsdiebstahl nichts mitbekommen.

Der 59-jährige Wermelskirchener erklärte immer wieder, er habe von dem Identitätsdiebstahl nichts mitbekommen.

Foto: dpa/Uli Deck

Weder die Amtsrichterin noch die Staatsanwältin glaubten an die Unschuld des 59-jährigen Angeklagten aus Wermelskirchen. Laut Anklageschrift sollte der Mann über einen Zeitraum von drei Jahren sowie in einem zweiten Fall für eine kürzere Zeit die Bilder eines 38-jährigen Mannes aus Höxter für Internetprofile sowohl bei Facebook als auch bei der Dating-App Badoo genutzt und fälschlicherweise für seine Person ausgegeben haben.

Aufgefallen war der Schwindel, weil Bekannte des 38-Jährigen diesen darauf aufmerksam gemacht hätten. Davon wollte der Angeklagte indes nichts gewusst haben: „Ich habe schon bei der Polizei gesagt, dass ich entweder gehackt wurde oder Dritte sonst irgendwie an meine Daten gekommen sind“, sagte er. „Die Bilder, die ich angeblich verwendet haben sollte, habe ich nie zuvor gesehen“, sagte der Angeklagte. Er habe jede Menge Ärger mit seiner Lebensgefährtin bekommen, zudem habe er auch die IT-Abteilung des Unternehmens gebeten, sich sein Handy einmal anzusehen. „Da wurden auch Daten auf irgendeinen Server gezogen, das hat mir der Kollege bestätigt“, erklärte der 59-jährige Wermelskirchener weiter.

Im Verlauf der Verhandlung wurden dann nicht nur die Fotos des Geschädigten zusammen mit durchaus eindeutig gelagerten Chatverläufen gezeigt. Der 38-Jährige präsentierte zudem eine Sprachnachricht, in der die Stimme des Angeklagten deutlich zu erkennen war. „Ich habe mich selbst ein wenig auf die Suche begeben, nachdem mir klar wurde, dass ich hier Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden bin“, sagte der Geschädigte. Im Verlauf dieser Suche, bei der er auch seinen Anwalt eingeschaltet habe, hätte er mit dem 59-Jährigen auch in Chats beim Messenger-Dienst Whatsapp kommuniziert, in denen er sich als junge Frau ausgegeben habe.

Die Lage zeigte sich nach der Beweisaufnahme so eindeutig, dass die Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten nicht verfingen. „Er bestreitet die Vorwürfe, die Aussage, dass sein Account gehackt wurde, halte ich indes für eine Schutzbehauptung“, sagte die Staatsanwältin. Und ergänzte: „Vor allem die Sprachnachricht war in dieser Hinsicht sehr eindeutig und beweist in meinen Augen, dass die Vorwürfe sehr wohl berechtigt sind.“ Sie forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwältin.

Der Angeklagte jedoch blieb auch in seinen letzten Worten dabei, von den Vorgängen nichts gewusst zu haben.

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