Ordnungsamt in Wermelskirchen Hunde müssen innerhalb des Stadtgebietes an die Leine

Wermelskirchen · Durch die verstärkten Kontrollen aufgrund der Corona-Schutzverordnung sind den Mitarbeitern des Ordnungsamtes viele Hundehalter begegnet, die ihre Vierbeiner nicht angeleint hatten. Doch das ist nicht erlaubt.

 Hunde gehören im Stadtgebiet an die Leine.

Hunde gehören im Stadtgebiet an die Leine.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Es ist immer wieder ein Ärgernis, wenn uneinsichtige Hundebesitzer ihre Tiere dort frei herumlaufen lassen, wo sie es eben nicht tun dürfen. Durch die verstärkten Kontrollen aufgrund der Corona-Schutzverordnung sind den Mitarbeitern des Ordnungsamtes in den vergangenen Tagen und Wochen viele Hundehalter begegnet, die ihre Hunde nicht oder ganz ohne Leine geführt hatten. Deshalb weist das Ordnungsamt der Stadt nochmals eindringlich darauf hin, dass alle Hunde unabhängig von Größe und Rasse auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Stadtgebietes gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt (Stand: 24. Juli 2018) angeleint sein müssen.

„Die einzige Möglichkeit, die Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks frei laufen zu lassen, besteht im Wald, dort jedoch ausschließlich auf den Wegen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Außerhalb der Wege sowie innerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten seien die Hunde ebenfalls angeleint zu führen. Hier gelten die entsprechenden landesgesetzlichen Bestimmungen.

Das Ordnungsamt ruft die Hundehalter dazu auf, sich an die Regelungen zu halten. Bei einem Verstoß kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Hundehalter eingeleitet werden. Die Mindesthöhe für ein solches Bußgeld beträgt 35 Euro. Nach Angaben von Arne Feldmann, Leiter des Ordnungsamtes, haben seine Mitarbeiter bei den diversen Kontrollen keine Schwerpunkte gefunden. „Im gesamten Stadtgebiet werden Hunde frei laufen gelassen“, sagt er. Dabei regelt fast jede Kommune die Anleinpflicht anders, befreit die Hundebesitzer sogar manchmal von der Pflicht, ihre Vierbeiner an die Leine zu nehmen. „Viele Hundebesitzer interessiert eine gesetzliche Regelung aber auch nicht, da hören unsere Kollegen schon mal Sätze wie ‚Das war mir nicht bewusst’ oder ‚Das ist mir egal, ich führe meinen Hund immer so’“, berichtet Feldmann. Gerade im ländlichen Raum nehme die Einsicht der Hundebesitzer deutlich ab. Verstöße würden natürlich konsequent geahndet, hier liegt die Anzahl der Verstöße nach Angaben von Feldmann im mittleren zweistelligen Bereich.

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