Grill- und Rauchverbot, Wald aber nicht gesperrt Im Wald ist äußerste Vorsicht geboten wegen Brandgefahr

Wermelskirchen · Es raschelt im Wald, das Laub fällt, der Boden ist staubtrocken, Bäche versiegen: Das anhaltend heiße Sommerwetter und die lange Trockenphase sorgen auch in Wermelskirchen für eine erhöhte Brandgefahr.

 Auch in Teilen Deutschlands wüten aufgrund der Trockenheit Waldbrände.

Auch in Teilen Deutschlands wüten aufgrund der Trockenheit Waldbrände.

Foto: RP ONLINE - WIR SIND WELT

Nach dem schönen Wetter der vergangenen Wochen haben die Wälder bei dem vom Deutschen Wetterdienst herausgegebenen Waldbrand-Gefahrenindex aktuell die Stufe 4 von 5 erreicht, teilte die Stadtverwaltung gestern mit. Neben der Waldbrandgefahr informiert der Deutsche Wetterdienst auch zusätzlich mit einem sogenannten „Grasland-Feuerindex“ über die Brandgefahr. Dieser Index bewertet neben Wäldern auch Graslandschaften, Sträucher und sonstige Grünanlagen. Dieser Index liegt aktuell ebenfalls bei Stufe 4 von 5.

Auf Sperrung von Wäldern werde verzichtet, weil das Personal fehle, um  die Einhaltung des Verbots zu überprüfen, teilt das Forstamt Bergisch Land auf Nachfrage dieser  Zeitung mit. Am Niederrhein hingegen gilt es bereits, Waldbesucher dürfen sich nur noch auf den Wegen bewegen.

Um ein Feuer zu entfachen, reicht bei diesen Bedingungen bereits ein kleiner Funke aus, um trockenes Laub oder Gras zu entzünden. Selbst eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, Funkenflug beim Grillen oder eine ausgebrannte Feuerwerksrakete können bei den derzeitigen Wetterbedingungen verheerende Folgen haben, auch für Flora und Fauna, wenn sich daraus ein unkontrolliertes Feuer entwickelt, teilt das Ordnungsamt der Stadt mit.

Zum Schutz vor Wald-, Busch- und Heckenbränden gibt das Ordnungsamt folgende Hinweise aus:

   1. Im Wald ist grundsätzlich jegliche Form von Feuer verboten, auch auf Waldspielplätzen und –liegewiesen. Dies gilt auch für das Grillen. Ohnehin gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein absolutes Rauchverbot im Wald.

 2. Auf sonstigen öffentlichen Flächen (Wiesen, Parks, etc.) kein Feuer entzünden, nicht grillen, nicht rauchen. Zerbrochenes Glas ist sofort restlos einzusammeln und darf nicht in der Sonne liegenbleiben. Es kann sonst wie ein „Brennglas“ wirken.

 3. Die Verwendung von Kohle- und Gasgrills ist im öffentlichen Raum, insbesondere auf Wiesen und im Wald untersagt. Der öffentliche Grillplatzt im Eifgental ist aus diesem Grunde gesperrt.

 4. Feuerwerke jeder Kategorie dürfen nicht abgebrannt werden.

 5.Kinder sollten über die Waldbrandgefahr informiert und auf die Gefahren im Umgang mit Feuer werden.

6. Im Falle eines Brandes oder Brandverdachts sofort die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 informieren.

Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder, im Schadensfall auch Regressansprüche.

Das Forstamt ergänzt: Ausgestattet mit Mobiltelefonen haben Waldbesucher die Chance aktiv bei der Waldbrandbekämpfung zu helfen, wenn sie Waldbrände melden über die 112.

„Entscheidend ist, dass sich Waldbesucher der Gefährdung bewusst sind und vorsichtig verhalten. Leider Gottes ist das mit Verzicht auf Rauchen, Grillen und Feuern verbunden“, sagt Dr. Mathias Niesar, stellvertretender Leiter des Regionalforstamtes Bergisches Land in Gummersbach. Die Regeln:

‐ Halten Sie sich an das gesetzliche Rauchverbot im Wald – es gilt im Frühling, Sommer und Herbst, genauer: von 01. März bis zum 31. Oktober.

‐ Beachten Sie das Verbot offenen Feuers im Wald und im Abstand von 100 Metern vom Wald.

‐ Nehmen Sie Glas mit aus dem Wald – Der Brennglaseffekt kann Waldbrände auslösen.

‐ Lassen Sie Waldwege, Waldzufahrten frei – sie dienen als

Rettungswege.

‐ Stellen Sie Ihr Kraftfahrzeug nur auf befestigten Flächen ab – der heiße Auspuff / Katalysator kann Gras in Brand setzen.

‐ Drücken Sie Ihre Zigaretten aus. Insbesondere entlang der

Straßen lösen glimmend weggeworfene Kippen immer wieder

Waldbrände aus.

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