Kommunalwahl in Wermelskirchen Hilfe für Sehbehinderte bei Wahl

Wermelskirchen · Die Kandidaten haben ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht. Was sich bei der Wahl 2020 ändert: Zum ersten Mal werden blinde und sehbehinderte Menschen flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen können.

 Am Donnerstag entscheidet der Wahlausschuss über die endgültige Zulassung der Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September.

Am Donnerstag entscheidet der Wahlausschuss über die endgültige Zulassung der Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Es ist (fast) amtlich: Alle Kandidaten für den Stadtrat und die Wahl des Bürgermeisters bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, haben ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht, sagt Stefan Görnert, Erster Beigeordneter der Stadt. Wenn der Wahlausschuss am Donnerstag, 30. Juli, 17 Uhr, im Rathaus tagt, wird lediglich noch geprüft und formal bestätigt, dass alle Kandidaten zur Wahl auch zugelassen werden.

Was übrigens besonders wichtig ist für den Wahltag am 13. September: Zum ersten Mal werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen können. Dafür haben die Kommunen gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen Unterstützungsmaßnahmen entwickelt, die dafür sorgen, dass Menschen mit Sehverlust ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abgeben können. Wie das genau funktioniert, erklärt Claudia Hennen-Mentenich vom Haupt- und Personalamt der Verwaltung: Um selbst die Kreuze für „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten setzen können, erhalten sehbehinderte Bürger und Bürgerinnen auf Wunsch beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone.

Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann an der gewünschten Stelle das Kreuzchen gesetzt werden. Genau erklärt wird das auf einer CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidatin oder Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat auch die Stadt Wermelskirchen pro Wahlbezirk 0800er-Nummern einrichten lassen, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen werden. Beim Zuhören kann zwischen den Stimmzetteln und den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Anrufer können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete, in denen Schablone und CD enthalten sind, bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen. Die Wahlhilfepakete sind nicht in den Wahllokalen erhältlich.

Bestellungen sind beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Tel. 02159 9655-0 möglich oder Interessierte lassen eine E-Mail an info@bsv-nordrhein.de schicken.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage unter Tel. 0231 55033033736 zu finden.

Alle weiteren Informationen rund um diese Wahlmöglichkeit finden Interessierte auch auf der Internetseite www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html

(kel)
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