Lokaler Rettungsschirm in Wermelskirchen Haushaltsausgleich ist erreichbar

Wermelskirchen · Steuerausfälle durch Corona sind kein Stolperstein. Zustimmung für Rettungsschirm. Bisher liegen noch keine Rückmeldungen von Vereinen oder Institutionen vor, die sich in existenzbedrohlicher Lage befinden.

 Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch berichtete, dass der Weg zum lokalen Rettungsschirm frei ist.

Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch berichtete, dass der Weg zum lokalen Rettungsschirm frei ist.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Die gute Nachricht aus Sicht der Kämmerei hatte Dirk Irlenbusch auf Seite fünf seiner Power-Point-Präsentation stehen, nachdem er den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Diskussion um den lokalen Rettungsschirm das Wortungetüm „NKF-Covid-19 Isolierungsgesetz“ des Landes erläutert hatte: Das Ziel des vor zehn Jahren aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes, im Jahre 2020 eine schwarze Null zu erreichen, um wieder ohne Aufsicht frei wirtschaften zu können, kann erreichbar werden. So die Kernaussage. Denn: Alle Corona-bedingten zusätzlichen Belastungen – sei es durch nicht geplanten Aufwand oder geringere Erträge wie Steuern – können buchhalterisch ab dem Jahr 2025 über 50 Jahre bis 2074 zusätzlich zum normalen Haushalt abgeschrieben werden.

Es gibt bisher nur den Gesetzentwurf, den Irlenbusch erläuterte, nach der Sommerpause wird der Beschluss des Landtages erwartet. Mit dieser Bilanzierungshilfe ist dann auch der lokales Rettungsschirm grundsätzlich möglich, erklärte Irlenbusch. Der war von sieben Ratsfraktion (CDU, SPD; WNKUWG, Grüne, Büfo, FDP und FÜR) Anfang Mai auf den Weg gebracht worden. Damit sollen Vereine und Institutionen aus den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales und Sport unterstützt werden, wenn sie „nachweislich durch die Corona-Krise erhebliche finanzielle Einbußen erlitten haben und dadurch kurzfristig in eines existenzbedrohliche Lage kommen“. Auch der Schulbetrieb soll davon profitieren.

Die Zuständigkeit der möglichen Verteilung von Mitteln liegt bei der Kommune; laut Irlenbusch ist auch die Höhe des Rettungsschirms nicht von Belang, da sie über 50 Jahre refinanziert werden. Die Anträge sind auch nicht bei einer Aufsichtsbehörde aus diesen Gründen genehmigungsfähig. „Lediglich der Wirtschaftsprüfer muss attestieren, dass die Zuschüsse im Rahmen der Bilanzierungshilfe erfolgten“, sagte der Kämmerer.

Bislang seien noch keine Mittel aus dem lokalen Rettungsschirm abgefragt worden, erklärte der Erste Beigeordnete Stefan Görnert. Bildung, Kultur, Soziales und Sport gehören zu seinem Sachbereich. „Bisher habe ich noch keine existenzbedrohlichen Meldungen aus Vereinen oder Institutionen vernommen. Es gab auch noch keine Rückmeldungen“, so der Beigeordnete.

Zum Bereich Schule meinte er, dass die Finanzierung bis zum Jahresende auskömmlich sei und dafür keine Mittel aus dem Rettungsschirm benötigt würden. Görnert machte auch wie Irlenbusch deutlich, dass es keine Doppelförderung für Antragsteller geben – entweder gebe es Geld aus dem lokalen Rettungsschirm oder aus Fördermitteln von Bund/Land.

Auch dem Bürgermeister liegen noch keine akuten Bedarfsmeldungen vor. Er schlug für das Verfahren vor, einen Aufruf zur Mittelvergabe zu starten.

Als ein „vernünftiges Signal“ von Politik und Verwaltung bezeichnete Fraktionsvorsitzender Henning Rehse (WNKUWG) den Rettungsschirm – „es spricht für das seriöse Verhalten unserer Vereine, dass sie es nicht ausgenutzt haben“.

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