Amtsgericht Wermelskirchen Geschwister sollen Versicherungsbeiträge unterschlagen haben

Wermelskirchen · Eine 62-Jährige und ihr 57-jähriger Bruder haben einen Pflegedienst geleitet. Die Frage der Verantwortung musste vor dem Amtsgericht Wermelskirchen geklärt werden.

Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen geht es um die Veruntreuung von Beiträgen für die Sozialversicherungen.

Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen geht es um die Veruntreuung von Beiträgen für die Sozialversicherungen.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Eine Vielzahl an Zeugen versammelten sich zur Verhandlung gegen eine 62-jährige Frau und ihren 57-jährigen Bruder. Die beiden mussten sich wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Beiträgen für die Sozialversicherungen in Gesamthöhe von 10.253 Euro verantworten. Die Angeklagte war Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes, der im Jahr 2020 Insolvenz angemeldet hatte.