Amtsgericht in Wermelskirchen Geldstrafe für 47-Jährige wegen 69-fachen Betrugs

Wermelskirchen · Eine 47-Jährige aus Wermelskirchen musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten, weil sie eine zum Tatzeitpunkt 78-jährige Frau über das gesamte Jahr 2018 um 16.350 Euro betrogen haben soll.

 Vor dem Wermelskirchener Amtsgericht musste sich jetzt eine 47-Jährige wegen mehrfachen Betruges verantworten.

Vor dem Wermelskirchener Amtsgericht musste sich jetzt eine 47-Jährige wegen mehrfachen Betruges verantworten.

Foto: Tim Kronner

Betrug gegen ältere Menschen, die sich oft nicht wehren oder die Sachlage überschauen können, ist eine so schändliche wie beliebte Masche. Dabei geht es nicht um den Enkeltrick, für den Senioren mittlerweile durchaus sensibilisiert sind.

So musste sich jetzt eine 47-Jährige aus Wermelskirchen vor dem Amtsgericht verantworten, weil sie eine zum Tatzeitpunkt 78-jährige Frau über das gesamte Jahr 2018 um 16.350 Euro betrogen haben soll. Die Staatsanwältin warf der 47-Jährigen 69-fachen Betrug vor. „Die Angeklagte zog faktisch bei der Geschädigten ein, machte sich deren EC-Karte zu eigen und hob für sich Geld ab.“ Dabei habe es sich in den 69 Fällen um Beträge zwischen 75 und 500 Euro gehandelt, die durchgehend an Geldautomaten in Tente und Dabringhausen abgehoben worden seien. Die Angeklagte, die durch ihren Anwalt vertreten war, beteuerte ihre Unschuld. Sie habe seit 2017 in der häuslichen Betreuung der Geschädigten gearbeitet, zunächst noch in Anstellung bei einem Pflegedienst. Dort sei ihr fristlos gekündigt worden, als die 78-Jährige trotz ihrer guten Rente die Kosten nicht bezahlen konnte. „Da bin ich hellhörig geworden“, sagte die Inhaberin des Pflegedienstes als Zeugin. Sie habe sowohl mit der Bank als auch mit der 78-Jährigen gesprochen. „Die Bank hat bestätigt, dass es seltsame Abbuchungen gegeben hat. Ich habe mit der Geschädigten offene Rechnungen bezahlt“, sagte sie. Mittlerweile hat die Seniorin eine gesetzliche Betreuerin und ist schuldenfrei.

Die Aussagen der Angeklagten erwiesen sich als nicht haltbar. Sie könne sich nicht vorstellen, wie es zu den Abhebungen habe kommen können. „Das ist aber belegt“, wandte der Richter ein. Wer denn noch Zugang zu der EC-Karte gehabt habe, wollte er wissen. „Die alte Dame etwa“, sagte die 47-Jährige. Ob die Geschädigte alleine in der Lage gewesen sei, Geld abzuheben, wollte der Richter wissen. „Das ist tagesformabhängig“, sagte die Angeklagte. Die Geschädigte war später auch als Zeugin geladen. Es erwies sich aber als fast nicht möglich, brauchbare Informationen von ihr zu bekommen. Entweder schwieg sie oder konnte sich nicht erinnern. Das Geld, das die Angeklagte abgehoben habe, sei für Neuanschaffungen für die Geschädigte, für das Abbezahlen offener Rechnungen oder für Renovierungsarbeiten im Haus verwendet worden. Nachweise konnte die Angeklagte nicht vorlegen. Der Richter wollte das Haus selbst in Augenschein nehmen. „Dort hat man aber die Angaben der Angeklagten nicht bestätigt gesehen“, sagte er im Anschluss an den Vor-Ort-Termin. Daraufhin verurteilte er die 47-Jährige zu einer Geldstraße in Höhe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro.

(wow)
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