Prozess am Amtsgericht Geldstrafe für 23-jährigen Kirmes-Pöbler

Wermelskirchen · Wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und Beleidigungen musste sich ein Wermelskirchener vor dem Amtsgericht verantworten. Zuvor war schon sein zwei Jahre älterer Bruder nach Vorfällen im Rahmen der Kirmes zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die Kirmes ist eine Veranstaltung, bei der die Polizei vor allem am späteren Abend immer wieder alle Hände voll zu tun hat. Zu viel Alkohol gemischt mit überbordender Männlichkeit können so manches Mal für Pöbeleien, Handgreiflichkeiten und Konfrontationen sorgen, die in der Konsequenz vor dem Amtsrichter landen.

So musste sich ein Brüderpaar wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Körperverletzung und Beleidigung auf der Anklagebank verantworten. Ein 25-Jähriger wurde wegen aller drei Delikte zu 100 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt (wir berichteten). Sein 23-jähriger Bruder war wegen Widerstands und Beleidigungen angeklagt. Tatzeitpunkt war der späte Abend des 23. Augusts im Vorjahr. Im Bereich der Schwanenschule hatten die Brüder gegrölt, einer hatte an eine Hauswand uriniert. Als die Polizeibeamten, die sich auf Streife befanden, von Passanten auf das Duo aufmerksam gemacht wurden, setzte sich der Wildpinkler, verbal und mit Fäusten gegen den Platzverweis zur Wehr.

Als der Mann zum Streifenwagen eskortiert wurde, kam der 23-jährige Bruder mit erhobener Faust auf die Polizisten zugerannt, während er aggressiv Schimpfworte ausrief. Diese „Solidaritätsbekundung gegenüber seinem Bruder“, wie es ein Polizist nannte, mündete im Versuch des Faustschlags gegen den 26-jährigen Beamten. Dieser konnte jedoch abwehren und brachte den aufgebrachten 23-Jährigen zu Boden. Bei der späteren Blutalkoholkontrolle wurden 1,97 Promille sowie Amphetamine und Cannabis festgestellt.

Alle sechs Polizeibeamte, die an jenem Abend Dienst gehabt hatten – drei der Streife sowie drei weitere als Verstärkung – bestätigen die Vorwürfe. Der Angeklagte hingegen konnte sich an nichts erinnern. Er räumte allerdings ein, dass es durchaus so gewesen sein könnte, wie in der Anklage festgehalten. „Ich kenne mich. Ich werde beleidigend, wenn ich getrunken habe. Daher wird das schon so stimmen. Sie haben Zeugen, die werden das schon wissen“, sagte er zum Amtsrichter, als dieser in fragte, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wollte.

Ein 42-jähriger Polizist, der den Einsatz geleitet hatte, gab an, den Faustschlag gegen seinen Kollegen gesehen zu haben. „Ich war beeindruckt, wie gut er den Schlag abgewehrt und die Situation gelöst hat. Das ist mir in Erinnerung geblieben“, sagte er. Auch als der Angeklagte am Boden fixiert war, versuchte er noch um sich zu treten und Kopfstöße zu verteilen. „Man merkte deutlich das hohe Aggressionslevel“, sagte eine Polizistin, die zur Verstärkung hinzugerufen wurde. Auch sonst seien bis zur Vernehmung auf der Wache zahlreiche weitere Beleidigungen gefallen.

Der junge Angeklagte hatte bereits eine ganze Liste an Voreintragungen, die jedoch allesamt im Jugendstrafrecht angesiedelt waren. Aus diesem Grund plädierte der Staatsanwalt für eine relativ geringe Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro für den Montagehelfer, der derzeit wegen Corona arbeitslos war. Dem Antrag schloss sich der Amtsrichter an, setzte jedoch die Höhe der Tagessätze auf 15 Euro herunter.

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